AT · EU-AHG
EU-Amtshilfegesetz
Содержание
- § 0
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Anwendungsbereich und anzuwendendes Recht
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Zuständigkeit
- 2. Abschnitt Informationsaustausch auf Ersuchen
- § 4 Ersuchen von anderen Mitgliedstaaten
- § 4a Voraussichtliche Erheblichkeit
- § 5 Fristen
- § 6 Ersuchen an andere Mitgliedstaaten
- 3. Abschnitt Weiterer Informationsaustausch
- § 7 Automatischer Informationsaustausch
- § 7a Umfang und Voraussetzungen des automatischen Informationsaustauschs über grenzüberschreitende Vorbescheide und Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung
- § 8 Spontaninformationen an andere Mitgliedstaaten
- § 9 Spontaninformationen von anderen Mitgliedstaaten
- 4. Abschnitt Sonstige Formen der Verwaltungszusammenarbeit
- § 10 Teilnahme von Bediensteten anderer Mitgliedstaaten an Amtshandlungen im Inland
- § 11 Teilnahme von inländischen Bediensteten an Amtshandlungen in anderen Mitgliedstaaten (4) Befugte Bedienstete der zuständigen Abgabenbehörde gelten für Zwecke ihrer Teilnahme an Amtshandlungen im ersuchten Mitgliedstaat als zuständige Bedienstete im Sinne des § 2 Abs. 1 Z 5. (4) Befugte Bedienstete der zuständigen Abgabenbehörde gelten für Zwecke ihrer Teilnahme an Amtshandlungen im ersuchten Mitgliedstaat als zuständige Bedienstete im Sinne des Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 5,
- § 12 Gleichzeitige Prüfungen
- § 12a Gemeinsame Prüfungen im Inland
- § 12b Gemeinsame Prüfungen in anderen Mitgliedstaaten
- § 13 Zustellungsersuchen an andere Mitgliedstaaten
- § 14 Zustellungsersuchen von anderen Mitgliedstaaten
- 5. Abschnitt Allgemeine Durchführungsvorschriften
- § 15 Verwendung und Weitergabe von Informationen und Schriftstücken
- § 16 Rückmeldungen
- § 17 Standardformblätter und Kommunikationsmittel
- § 18 Informationsaustausch mit Drittländern
- § 19 Datenschutz
- § 19a Datenschutzverletzung
- § 20 Sprachen
- 6. Abschnitt Schlussbestimmungen
- § 21 Abkommen mit anderen Mitgliedstaaten
- § 22 Inkrafttreten
- § 23 Vollziehung