KBeglG · Konsularbeglaubigungsgesetz
§ 1 KBeglGAnwendungsbereich
Dieses Bundesgesetz regelt die Vornahme von Beglaubigungen und die Anbringung sonstiger Vermerke auf Urkunden durch die Konsularbehörden.
KBeglG · Konsularbeglaubigungsgesetz
Dieses Bundesgesetz regelt die Vornahme von Beglaubigungen und die Anbringung sonstiger Vermerke auf Urkunden durch die Konsularbehörden.