Правовая библиотека и анализ дел · Австрия · Бельгия · Европейский союз
LAWxPERT Вход Бесплатная учётная запись

Förderung und Schutz von Investitionen ( · Förderung und Schutz von Investitionen (Tadschikistan)

§ 25 Förderung und Schutz von Investitionen (Kosten

Artikel 25

ДействуетОфициальный текст

Jede Vertragspartei trägt die Kosten ihrer Vertretung im Verfahren. Die Kosten des Schiedsgerichts tragen die Vertragsparteien zu gleichen Teilen, sofern das Schiedsgericht nicht eine andere Aufteilung der Kosten festlegt.