§ 2 Pauschalierte Höhe des Ersatzes der in T
Der Auslagenersatz gemäß Tarifpost 6 Abs. 7 ist nicht einzuheben, wenn das Reisedokument gebührenfrei ausgestellt wird.
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- In Kraft seit 2025-07-01
Der Auslagenersatz gemäß Tarifpost 6 Abs. 7 ist nicht einzuheben, wenn das Reisedokument gebührenfrei ausgestellt wird.