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Auslieferung (Kosovo) · Auslieferung (Kosovo)

§ 10 Auslieferung (Kosovo)

Artikel 10

ДействуетОфициальный текст

Todesstrafe

Ist eine dem Auslieferungsersuchen zugrunde liegende Handlung zwar nach dem Recht des ersuchenden Staates, nicht aber nach dem Recht des ersuchten Staates mit der Todesstrafe bedroht, so darf im ersuchenden Staat an Stelle der Todesstrafe nur eine Freiheitsstrafe verhängt oder vollstreckt werden.