AT · LuF-PauschVO 2011
Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft
Содержание
- § 0
- I. Anwendung und maßgebender Einheitswert römisch eins. Anwendung und maßgebender Einheitswert
- § 1
- II. Gewinnermittlung bis zu einem Einheitswert von 100 000 Euro römisch zwei. Gewinnermittlung bis zu einem Einheitswert von 100 000 Euro
- § 2 Grundbetrag
- § 3 Forstwirtschaft
- § 4 Weinbau und Buschenschank im Rahmen des Obstbaues
- § 5 Gartenbau
- § 6 Land- und forstwirtschaftlicher Nebenerwerb, Be- und/oder Verarbeitung und Almausschank
- § 7 Wechsel der Pauschalierungsmethode
- III. Gewinnermittlung bei einem Einheitswert von mehr als 100 000 Euro und nicht mehr als 150 000 Euro, bei Option gemäß § 2 Abs. 3 dieser Verordnung oder bei Ausübung der sozialversicherungsrechtlichen Beitragsgrundlagenoption gemäß § 23 Abs. 1a des Bauernsozialversicherungsgesetzes römisch drei. Gewinnermittlung bei einem Einheitswert von mehr als 100 000 Euro und nicht mehr als 150 000 Euro, bei Option gemäß Paragraph 2, Absatz 3, dieser Verordnung oder bei Ausübung der sozialversicherungsrechtlichen Beitragsgrundlagenoption gemäß Paragraph 23, Absatz eins a, des Bauernsozialversicherungsgesetzes
- § 8
- § 9 Forstwirtschaft
- § 10 Weinbau und Buschenschank im Rahmen des Obstbaues
- § 11 Gartenbau
- § 12 Land- und forstwirtschaftlicher Nebenerwerb, Be- und/oder Verarbeitung und Almausschank
- IV. Gewinnerhöhende und gewinnmindernde Beträge römisch vier. Gewinnerhöhende und gewinnmindernde Beträge
- § 13
- V. Wechsel der Gewinnermittlungsart römisch fünf. Wechsel der Gewinnermittlungsart
- § 14
- VI. Zeitlicher Anwendungsbereich römisch sechs. Zeitlicher Anwendungsbereich
- § 15