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FZV · Flughafen-Zertifizierungsverordnung

§ 8 FZVDauer und Gültigkeit des Flughafen-Zertifikates

1. Teil Zertifizierung

ДействуетОфициальный текст

(1) Das Zertifikat ist für eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren auszustellen.

(2) Werden Voraussetzungen, die zur Ausstellung des Zertifikates geführt haben, nicht mehr erfüllt, ist das Zertifikat nicht mehr gültig. Die zuständige Behörde kann von Amts wegen oder auf Antrag des Flughafenhalters darüber einen Feststellungsbescheid erlassen und die Rückgabe des Zertifikates vorschreiben.