FGTV 2010 · Flüssiggas-Tankstellen-Verordnung 2010
§ 43 FGTV 2010Geschlechtsneutrale Bezeichnung
Schlussbestimmungen
Die in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.
FGTV 2010 · Flüssiggas-Tankstellen-Verordnung 2010
Schlussbestimmungen
Die in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.