Foto- und Multimediakaufmann/-frau-Ausbi · Foto- und Multimediakaufmann/-frau-Ausbildungsordnung
§ 10 Foto- und Multimediakaufmann/-frau-AusbiEingeschränkte Zusatzprüfung
Praktische Prüfung
Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Einzelhandel kann gemäß § 27 Abs. 2 des Berufsausbildungsgesetzes eine eingeschränkte Zusatzprüfung im Lehrberuf Foto- und Multimediakaufmann/-frau abgelegt werden. Diese erstreckt sich auf den Gegenstand Fachgespräch. Für die Zusatzprüfung gelten §§ 8 und 9 sinngemäß.
Ссылается на
- Foto- und Multimediakaufmann/-frau-Ausbi ст. 27
- Foto- und Multimediakaufmann/-frau-Ausbi § 8
- Foto- und Multimediakaufmann/-frau-Ausbi § 9