Правовая библиотека и анализ дел · Австрия · Бельгия · Европейский союз
LAWxPERT Вход Бесплатная учётная запись

Hochschul-Einstufungsverordnung · Hochschul-Einstufungsverordnung

§ 6 Hochschul-EinstufungsverordnungFachdidaktiken

ДействуетОфициальный текст

Die Fachdidaktiken beschäftigen sich mit den Bildungszielen der Fachbereiche, der Auswahl von Inhalten, den Vermittlungsformen und Medien, mit den Bezügen zu anderen Fächern sowie mit spezifischen Fragen des Lernens und Lehrens im speziellen Fach- und Lernbereich. Sie sollen zu einer theorieorientierten Planung und Durchführung einer selbstständigen, eigenverantwortlichen und reflektierten Unterrichtspraxis befähigen.