Patientencharta (Bund – Salzburg) · Patientencharta (Bund – Salzburg)
§ 32 Patientencharta (Bund – Salzburg)Artikel 32
Abschnitt 8 Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
Im Zusammenhang mit der Haftung für Leistungen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens dürfen Abweichungen vom Schadenersatzrecht und von allgemeinen Beweislast- und Gewährleistungsregeln im Sinne der Bestimmungen des ABGB nur zugunsten der Patienten und Patientinnen getroffen werden.