AT · FlUVO
Fleischuntersuchungsverordnung 2006
Содержание
- § 0
- 1. Abschnitt Allgemeines
- § 1 Anwendungsbereich
- 2. Abschnitt Untersuchung vor der Schlachtung (Schlachttieruntersuchung)
- § 2 Allgemeine Bestimmungen zur Durchführung derSchlachttieruntersuchung
- § 3 Verbot der Erteilung einer Erlaubnis zur Schlachtung
- § 4 Verfahren bei Verdacht auf Rückstände
- § 5 Verfahren bei erhitzten, ermüdeten oder aufgeregten Tieren
- 3. Abschnitt Untersuchung nach der Schlachtung (Fleischuntersuchung)
- § 6 Allgemeine Bestimmungen zur Durchführung der Fleischuntersuchung
- § 7 Zeitaufwand zur Fleischuntersuchung
- § 8 Aufzeichnungen der Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- § 9 Zusätzliche Untersuchungen
- § 10 Veranlassung und Vorgehen bei einer mikrobiologischen Fleischuntersuchung
- § 11 Beurteilung des Fleisches
- § 12 Beurteilung nach Brauchbarmachung
- § 13 Beurteilung nach mikrobiologischen Kriterien
- § 14 Kennzeichnung
- § 15 Farben zur Kennzeichnung
- § 16 Brauchbarmachung des Fleisches
- § 17 Verwertung von genussuntauglichem Fleisch und Schlachtabfällen
- 4. Abschnitt
- § 18 Amtliche Überwachung
- 5. Abschnitt
- § 19 Anwesenheit des amtlichen Tierarztes oder amtlichen Fachassistenten in Kleinbetrieben
- § 20 Schlachttieruntersuchung bei Farmwild
- 6. Abschnitt Fischuntersuchung
- § 21 Generelle Bestimmungen
- § 22 Untersuchung von Fischereierzeugnissen
- § 23 Beurteilung
- § 24 Kennzeichnung
- § 25 Untersuchung von Fischereierzeugnissen zur Direktvermarktung
- 7. Abschnitt Allgemeine Hinweise und Schlussbestimmungen
- § 26 Verweisungen und personenbezogene Bezeichnungen
- § 28 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
- § 29
- § 30 Übergangsbestimmung