AT · GuK-SV
Gesundheits- und Krankenpflege-Spezialaufgaben-Verordnung
Содержание
- § 0
- 1. Hauptstück
- § 1 Allgemeines
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen für Sonderausbildungen – Spezialaufgaben
- § 2 Ausbildungsziel – Evaluierung
- § 3 Lehrkräfte
- § 4 Lehrtätigkeit
- § 5 Fachkräfte
- § 6 Räumliche und sachliche Ausstattung
- § 7 Aufnahme in eine Sonderausbildung
- § 8 Ausschluss von einer Sonderausbildung
- § 9 Ausbildungszeit
- § 10 Teilnahmeverpflichtung
- § 11 Unterbrechung der Ausbildung
- § 12 Leitung
- § 13 Ausbildungsordnung
- 2. Abschnitt Ausbildungsinhalte
- § 14 Theoretische Ausbildung
- § 15
- § 16 Praktische Ausbildung
- § 17
- 3. Abschnitt Prüfungen und Beurteilungen
- § 18 Einzelprüfungen im Rahmen der theoretischen Ausbildung
- § 19 Beurteilung der theoretischen Ausbildung
- § 20 Dispensprüfung
- § 21 Beurteilung der praktischen Ausbildung
- § 22 Wiederholen einer Einzelprüfung oder Dispensprüfung
- § 23 Nichtantreten zu einer Prüfung
- § 24 Wiederholen eines Praktikums
- § 25 Ausscheiden aus der Ausbildung
- 4. Abschnitt Kommissionelle Abschlussprüfung
- § 26 Allgemeines
- § 27 Zusammensetzung der Prüfungskommission
- § 28 Inhalt der kommissionellen Abschlussprüfung
- § 29 Schriftliche Abschlussarbeit
- § 30 Mündliche Abschlussprüfung
- § 31 Ablauf der mündlichen Abschlussprüfung
- § 32
- § 33 Beurteilung der kommissionellen Abschlussprüfung
- § 34 Gesamtbeurteilung der kommissionellen Abschlussprüfung
- § 35 Abschlussprüfungsprotokoll
- § 36 Nichtantreten zu einer Prüfung im Rahmen der kommissionellen Abschlussprüfung
- § 37 Wiederholen der kommissionellen Abschlussprüfung
- § 38 Negative Beurteilung der kommissionellen Abschlussprüfung
- § 39 Zeugnisse und Bestätigungen über die theoretische und praktische Ausbildung sowie die kommissionelle Abschlussprüfung
- § 40 Diplom
- Nostrifikation
- § 41 Allgemeines
- § 42 Ergänzungsausbildung
- § 43 Wiederholen einer Ergänzungsprüfung, Dispensprüfung oder eines Praktikums, Abbruch der Ergänzungsausbildung
- § 44 Bestätigung über die Ergänzungsausbildung und -prüfung
- 2. Abschnitt Kompensationsmaßnahmen – EWR und Schweizerische Eidgenossenschaft
- § 45 Allgemeines
- § 46 Anpassungslehrgang
- § 47 Eignungsprüfung
- § 48 Wiederholen des Anpassungslehrganges oder der Eignungsprüfung
- § 49 Bestätigung über den Anpassungslehrgang oder die Eignungsprüfung
- 3. Hauptstück Schluss- und Übergangsbestimmungen
- § 50 Kommissionelle Abschlussprüfung für Personen gemäß § 108 Abs. 3 GuKG Kommissionelle Abschlussprüfung für Personen gemäß Paragraph 108, Absatz 3, GuKG