§ 38 Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung
Änderung des Protokolls
Der Assoziationsausschuss kann beschließen, die Bestimmungen dieses Protokolls zu ändern.
Änderung des Protokolls
Der Assoziationsausschuss kann beschließen, die Bestimmungen dieses Protokolls zu ändern.