§ 1 Elektronische Übermittlung von Umsatz-,
Ist ab dem 28.12.2006 nicht mehr anzuwenden (vgl. § 5 Abs. 1, BGBl. II Nr. 512/2006 ).
Die elektronische Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung, der Zusammenfassenden Meldung, sowie der Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuererklärung hat nach der FinanzOnline-Verordnung 2002 im Verfahren FinanzOnline (https://finanzonline.bmf.gv.at) zu erfolgen.