EKEG (GIRÄG 2003) · Eigenkapitalersatz-Gesetz
§ 1 EKEG (GIRÄG 2003)Grundtatbestand
Ein Kredit, den eine Gesellschafterin oder ein Gesellschafter der Gesellschaft in der Krise gewährt, ist Eigenkapital ersetzend.
EKEG (GIRÄG 2003) · Eigenkapitalersatz-Gesetz
Ein Kredit, den eine Gesellschafterin oder ein Gesellschafter der Gesellschaft in der Krise gewährt, ist Eigenkapital ersetzend.