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Abkommen über Wirtschaftsbeziehungen, wi · Abkommen über Wirtschaftsbeziehungen, wirtschaftliche, industrielle und technologische Zusammenarbeit (Bangladesch)

§ 0 Abkommen über Wirtschaftsbeziehungen, wi

ДействуетОфициальный текст

(Übersetzung)

ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik Bangladesch über bilaterale Wirtschaftsbeziehungen und wirtschaftliche, industrielle und technologische Zusammenarbeit

StF: BGBl. III Nr. 253/2002

Die Regierung der Volksrepublik Bangladesch und die Österreichische Bundesregierung, im folgenden „Vertragsparteien“ genannt, sind

–

im Wunsch, die seit langem bestehenden traditionellen Wirtschaftsbeziehungen fortzusetzen und zu verstärken,

–

mit der Absicht, die wirtschaftliche, industrielle und technologische Zusammenarbeit auf Grundlage der Gegenseitigkeit und zum beiderseitigen Nutzen weiterzuentwickeln und zu verstärken,

–

in der Überzeugung, daß durch dieses Abkommen günstige Bedingungen und eine geeignete Grundlage für eine weitere Zusammenarbeit geschaffen werden,

–

und im Rahmen der in den beiden Staaten geltenden Rechtsvorschriften –

wie folgt übereingekommen:

Die Mitteilungen gemäß Art. 15 des Abkommens wurden am 15. Februar bzw. 24. April 2002 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 15 mit 1. Juli 2002 in Kraft getreten.