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Gefahrgutbeförderungsgesetz

Действует42 статейТекст проверен 24.10.2026

Содержание

  1. § 0
  2. 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
  3. § 1 Geltungsbereich
  4. § 1a Verweisungen; Bezugnahme auf EU-Rechtsakte
  5. § 2 Anzuwendende Vorschriften
  6. § 3 Begriffsbestimmungen
  7. Genehmigungen bei radioaktiven Stoffen; Fahrzeuge
  8. § 4 Zulässigkeit der Verwendung von Verpackungen, Containern und Tanks
  9. § 5 Genehmigung von radioaktiven Stoffen in besonderer Form sowie Bauartmustern von Verpackungen (Versandstückmustern) für radioaktive Stoffe
  10. § 6 Zulässigkeit der Verwendung von Fahrzeugen
  11. 3. Abschnitt Pflichten von Beteiligten, Genehmigung, Ausnahmen, ergänzende generelle Regelungen, Gefahrgutbeauftragte, Meldungen von Ereignissen, Sicherung
  12. § 7 Pflichten von Beteiligten
  13. § 8 Beförderungsgenehmigung
  14. § 9 Ausnahmebewilligung
  15. § 10 Ergänzende generelle Regelungen
  16. § 11 Sicherheitsberater (Gefahrgutbeauftragte)
  17. § 12 Meldung von Ereignissen mit gefährlichen Gütern
  18. § 12a Sicherung
  19. 4. Abschnitt Besondere Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
  20. § 13 Besondere Pflichten von Beteiligten
  21. § 14 Besondere Ausbildung der Lenker
  22. § 15 Kontrollen auf der Straße
  23. § 15a Mängeleinstufung
  24. § 16 Anordnung der Unterbrechung der Beförderung
  25. § 17 Genehmigung der weiteren Beförderung, Einschränkung oder Untersagung der Beförderung
  26. § 20 Kontrollen in Unternehmen
  27. § 21 Amtshilfe
  28. § 22 Kontrollberichte
  29. 5. Abschnitt Besondere Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Eisenbahn
  30. § 23 Besondere Pflichten von Beteiligten
  31. § 24 Abweichende Kennzeichnung bei der Stückgutbeförderung
  32. 6. Abschnitt Besondere Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter auf Wasserstraßen
  33. § 25 Besondere Pflichten von Beteiligten
  34. § 26 Ausbildung von Sachkundigen
  35. § 27 Kontrollen auf Wasserstraßen
  36. § 28 Anordnung der Unterbrechung der Beförderung
  37. § 29 Kontrollen in Unternehmen
  38. § 30 Amtshilfe
  39. 7. Abschnitt Besondere Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter im Seeverkehr
  40. § 31 Besondere Ausbildung
  41. 8. Abschnitt Besondere Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter im Rahmen der Zivilluftfahrt
  42. § 32 Besondere Pflichten von Beteiligten
  43. § 33 Besondere Ausbildung
  44. § 34 Kontrollen; Notifizierung und Untersuchung von Ereignissen
  45. 9. Abschnitt Behörden und Sachverständige, Strafbestimmungen, Schluß- und Übergangsbestimmungen
  46. § 35 Zuständige Behörden
  47. § 36 Sachverständige
  48. § 37 Strafbestimmungen, besondere Vorschriften für das Strafverfahren
  49. § 38 In- und Außerkrafttreten
  50. § 39 Übergangsbestimmungen
  51. § 40 Vollziehung