AT · GGBG
Gefahrgutbeförderungsgesetz
Содержание
- § 0
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Geltungsbereich
- § 1a Verweisungen; Bezugnahme auf EU-Rechtsakte
- § 2 Anzuwendende Vorschriften
- § 3 Begriffsbestimmungen
- Genehmigungen bei radioaktiven Stoffen; Fahrzeuge
- § 4 Zulässigkeit der Verwendung von Verpackungen, Containern und Tanks
- § 5 Genehmigung von radioaktiven Stoffen in besonderer Form sowie Bauartmustern von Verpackungen (Versandstückmustern) für radioaktive Stoffe
- § 6 Zulässigkeit der Verwendung von Fahrzeugen
- 3. Abschnitt Pflichten von Beteiligten, Genehmigung, Ausnahmen, ergänzende generelle Regelungen, Gefahrgutbeauftragte, Meldungen von Ereignissen, Sicherung
- § 7 Pflichten von Beteiligten
- § 8 Beförderungsgenehmigung
- § 9 Ausnahmebewilligung
- § 10 Ergänzende generelle Regelungen
- § 11 Sicherheitsberater (Gefahrgutbeauftragte)
- § 12 Meldung von Ereignissen mit gefährlichen Gütern
- § 12a Sicherung
- 4. Abschnitt Besondere Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
- § 13 Besondere Pflichten von Beteiligten
- § 14 Besondere Ausbildung der Lenker
- § 15 Kontrollen auf der Straße
- § 15a Mängeleinstufung
- § 16 Anordnung der Unterbrechung der Beförderung
- § 17 Genehmigung der weiteren Beförderung, Einschränkung oder Untersagung der Beförderung
- § 20 Kontrollen in Unternehmen
- § 21 Amtshilfe
- § 22 Kontrollberichte
- 5. Abschnitt Besondere Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Eisenbahn
- § 23 Besondere Pflichten von Beteiligten
- § 24 Abweichende Kennzeichnung bei der Stückgutbeförderung
- 6. Abschnitt Besondere Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter auf Wasserstraßen
- § 25 Besondere Pflichten von Beteiligten
- § 26 Ausbildung von Sachkundigen
- § 27 Kontrollen auf Wasserstraßen
- § 28 Anordnung der Unterbrechung der Beförderung
- § 29 Kontrollen in Unternehmen
- § 30 Amtshilfe
- 7. Abschnitt Besondere Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter im Seeverkehr
- § 31 Besondere Ausbildung
- 8. Abschnitt Besondere Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter im Rahmen der Zivilluftfahrt
- § 32 Besondere Pflichten von Beteiligten
- § 33 Besondere Ausbildung
- § 34 Kontrollen; Notifizierung und Untersuchung von Ereignissen
- 9. Abschnitt Behörden und Sachverständige, Strafbestimmungen, Schluß- und Übergangsbestimmungen
- § 35 Zuständige Behörden
- § 36 Sachverständige
- § 37 Strafbestimmungen, besondere Vorschriften für das Strafverfahren
- § 38 In- und Außerkrafttreten
- § 39 Übergangsbestimmungen
- § 40 Vollziehung