AT · BSO
Bodensee-Schiffahrts-Ordnung
Содержание
- § 0
- TEIL 1 Allgemeine Vorschriften
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt I Abschnitt römisch eins ALLGEMEINES
- § 101 Schiffsführer
- § 102 Pflichten der Schiffsmannschaft und sonstiger Personen an Bord
- § 103 Allgemeine Sorgfaltspflicht
- § 104 Verhalten unter besonderen Umständen
- § 105 Belastung und Personenzahl
- § 106 Urkunden
- § 107 Schiffahrtshindernisse
- § 108 Schutz der Schiffahrtszeichen
- § 109 Gewässerverunreinigung
- § 110 Schutz vor Lärm, Rauch, Abgas und Geruchsbelästigungen
- § 111 Verhalten bei Schiffsunfällen, Hilfeleistung
- § 112 Festgefahrene und gesunkene Fahrzeuge
- § 113 Anordnungen in Einzelfällen
- § 114 Anordnungen vorübergehender Art
- § 115 Vorrangfahrzeuge
- § 116 Überwachung
- Abschnitt II Abschnitt römisch zwei KENNZEICHEN DER FAHRZEUGE
- § 201 Kennzeichen
- § 202 Anbringung der Kennzeichen
- Abschnitt III Abschnitt römisch drei SICHTZEICHEN DER FAHRZEUGE
- § 301 Lichter
- § 302 Flaggen und Bälle
- § 303 Verbotene Lichter und Zeichen
- § 304 Ersatz und Umrüstung bestehender Lichter
- § 305 Lampen und Scheinwerfer
- § 306 Bezeichnung während der Fahrt bei Nacht oder bei unsichtigem Wetter
- § 307 Zusätzliche Bezeichnung der Vorrangfahrzeuge während der Fahrt bei Nacht oder bei unsichtigem Wetter
- § 308 Bezeichnung der Fahrzeuge und schwimmenden Anlagen beim Stilliegen bei Nacht oder bei unsichtigem Wetter
- § 309 Tagbezeichnung der Vorrangfahrzeuge während der Fahrt
- § 310 Bezeichnung von Fischereifahrzeugen
- § 311 Tagbezeichnung der Fahrzeuge und schwimmenden Anlagen, deren Verankerungen die Schiffahrt gefährden können
- § 312 Zeigen des blauen Blinklichtes
- § 313 Zeichen beim Tauchen
- Abschnitt IV Abschnitt römisch vier Schallzeichen und Sprechfunk
- § 401 Allgemeines
- § 402 Schallzeichen der Fahrzeuge
- § 403 Schallzeichen von Häfen und Landestellen
- § 404 Verbotene Schallzeichen
- § 405 Sprechfunk
- Abschnitt V Abschnitt römisch fünf SCHIFFAHRTSZEICHEN
- § 501 Allgemeines
- § 502 Bezeichnung von Hafeneinfahrten, Landestellen und ortsfesten Anlagen
- Abschnitt VI Abschnitt römisch sechs FAHRREGELN
- § 601 Allgemeine Verhaltensregeln
- § 602 Fahrgeschwindigkeit
- § 603 Verhalten gegenüber Fahrzeugen mit blauem Blinklicht
- § 604 Grundsätze für das Begegnen und Überholen
- § 605 Ausweichpflichtige Fahrzeuge
- § 606 Verhalten gegenüber Vorrangfahrzeugen, Schleppverbänden, Fahrzeugen der Berufsfischer und Tauchern
- § 607 Verhalten von Segelfahrzeugen untereinander
- § 608 Verhalten beim Ausweichen
- § 609 Besondere Vorschriften für das Überholen
- § 610 Einfahrt in und Ausfahrt aus Häfen; Landestellen
- § 611 Einschränkungen der Schiffahrt
- § 612 Radarfahrt
- § 613 Fahrt bei unsichtigem Wetter, Starkwind und Sturm
- § 614 Schallzeichen während der Fahrt bei unsichtigem Wetter
- § 615 Fahren mit Wasserski oder ähnlichen Geräten
- § 616 Fahrzeuge in Not
- Abschnitt VII Abschnitt römisch sieben REGELN FÜR DAS STILLIEGEN
- § 701 Stilliegen
- Abschnitt VIII Abschnitt römisch acht WASSERGEFÄHRDENDE STOFFE UND GEFÄHRLICHE GÜTER
- § 801 Grundsätzliches Beförderungsverbot
- § 802 Ausnahmen für die Beförderung von gefährlichen Gütern, die zugleich als wassergefährdende Stoffe zu behandeln sind
- § 803 Ausnahmen für die Beförderung von gefährlichen Gütern, die nicht als wassergefährdende Stoffe zu behandeln sind
- Abschnitt IX Abschnitt römisch neun FAHRGASTSCHIFFAHRT
- § 901 Schiffsverkehr an den Landestellen
- § 902 Ein- und Aussteigen der Fahrgäste
- § 903 Sicherheit und Ordnung an Bord und an den Landestellen
- § 904 Schleppverbot
- § 905 Höchstzulässige Anzahl der Fahrgäste
- Abschnitt X Abschnitt römisch zehn BESONDERE VORSCHRIFTEN FÜR DEN RHEIN
- § 1001 Geltungsbereich
- § 1002 Ausgenommene Vorschriften
- § 1003 Geschwindigkeitsbeschränkungen
- § 1004 Begegnen und Überholen
- § 1005 Durchfahrt unter Brücken
- § 1006 Wartepflicht gegenüber Fahrgastschiffen
- § 1007 Überqueren
- § 1008 Fahren mit Wasserski oder ähnlichen Geräten
- § 1009 Fahrt bei unsichtigem Wetter
- § 1010 Nachtbezeichnung der schwimmenden Geräte, der Fahrzeuge bei der Arbeit und der festgefahrenen oder gesunkenen Fahrzeuge
- § 1011 Tagbezeichnung der schwimmenden Geräte, der Fahrzeuge bei der Arbeit und der festgefahrenen oder gesunkenen Fahrzeuge
- § 1012 Verbotenes Stilliegen
- Abschnitt XI Abschnitt römisch elf VERSCHIEDENES
- § 1101 Einbringen und Bezeichnen von Fischereigeräten
- § 1102 Fischen mit der Schleppangel
- § 1103 Wasserflugzeuge
- § 1104 Bade-, Tauch- und Brückenspringverbot
- § 1105 Genehmigung von Veranstaltungen
- § 1106 Genehmigung von Sondertransporten
- Abschnitt XII Abschnitt römisch zwölf BERECHTIGUNG ZUM FÜHREN VON FAHRZEUGEN
- § 1201 Patentpflicht
- § 1202 Schifferpatent
- § 1203 Allgemeine Voraussetzungen für das Schifferpatent
- § 1204 Fahrzeiterfordernis für den Erwerb des Schifferpatents der Kategorien B und C
- § 1205 Schiffsführerprüfung
- § 1206 Inhalt des Schifferpatents
- § 1207 Verlegung des Hauptwohnsitzes
- § 1208 Entzug und Einschränkung des Schifferpatents
- § 1209 Anerkennung anderer Schifferpatente
- § 1210 Schifferpatent für den Rhein
- Abschnitt XIII Abschnitt römisch dreizehn BAU UND AUSRÜSTUNG VON FAHRZEUGEN
- § 1301 Grundregel
- § 1302 Schwimmfähigkeit
- § 1303 Stabilität, Freibord und Einsenkungsmarken
- § 1304 Manövrierfähigkeit
- § 1305 Höchstzulässiges Betriebsgeräusch
- § 1306 Schallgeräte
- § 1307 Lenzeinrichtungen
- § 1308 Steuerstand
- § 1309 Radargeräte
- § 1310 Gewässerschutz
- § 1311 Motoren und Gemischschmierung
- § 1311a Abgasemissionen
- § 1311b Austausch von Motoren
- § 1311c Wartung von Motoren
- § 1311d Begrenzung des Partikelausstoßes von Dieselmotoren
- § 1312 Abgasleitungen
- § 1313 Kraftstoffbehälter
- § 1314 Elektrische Anlagen und Flüssiggasanlagen
- § 1315 Akkumulatoren
- § 1316 Heiz-, Koch- und Kühleinrichtungen
- § 1317 Motoren in Fahrgastschiffen
- § 1318 Zulässige Maschinenleistung von Vergnügungsfahrzeugen
- § 1319 Mindestausrüstung der Fahrzeuge
- § 1320 Rettungsmittel
- § 1321 Funkanlagen
- Abschnitt XIV Abschnitt römisch vierzehn ZULASSUNG UND UNTERSUCHUNG VON FAHRZEUGEN
- § 1401 Zulassung
- § 1402 Inhalt der Zulassungsurkunde
- § 1403 Untersuchung
- § 1404 Nachuntersuchung, Sonderuntersuchung, Untersuchung von Amts wegen
- § 1405 Maßnahmen bei Feststellung von Mängeln
- § 1406 Entzug der Zulassung
- § 1407 Änderung, Neuerteilung und Rückgabe der Zulassungsurkunde
- § 1408 Probe- und Überstellungszulassung
- Abschnitt XV Abschnitt römisch fünfzehn BESATZUNG
- § 1501 Besatzung
- TEIL 4 Schlußvorschriften
- § 1601 Sonderrechte
- § 1602 Ausnahmen
- § 1603 Übergangsvorschriften
- § 1604 Inkrafttreten