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Bodensee-Schiffahrts-Ordnung

Действует132 статейТекст проверен 24.10.2026

Содержание

  1. § 0
  2. TEIL 1 Allgemeine Vorschriften
  3. § 1 Geltungsbereich
  4. § 2 Begriffsbestimmungen
  5. Abschnitt I Abschnitt römisch eins ALLGEMEINES
  6. § 101 Schiffsführer
  7. § 102 Pflichten der Schiffsmannschaft und sonstiger Personen an Bord
  8. § 103 Allgemeine Sorgfaltspflicht
  9. § 104 Verhalten unter besonderen Umständen
  10. § 105 Belastung und Personenzahl
  11. § 106 Urkunden
  12. § 107 Schiffahrtshindernisse
  13. § 108 Schutz der Schiffahrtszeichen
  14. § 109 Gewässerverunreinigung
  15. § 110 Schutz vor Lärm, Rauch, Abgas und Geruchsbelästigungen
  16. § 111 Verhalten bei Schiffsunfällen, Hilfeleistung
  17. § 112 Festgefahrene und gesunkene Fahrzeuge
  18. § 113 Anordnungen in Einzelfällen
  19. § 114 Anordnungen vorübergehender Art
  20. § 115 Vorrangfahrzeuge
  21. § 116 Überwachung
  22. Abschnitt II Abschnitt römisch zwei KENNZEICHEN DER FAHRZEUGE
  23. § 201 Kennzeichen
  24. § 202 Anbringung der Kennzeichen
  25. Abschnitt III Abschnitt römisch drei SICHTZEICHEN DER FAHRZEUGE
  26. § 301 Lichter
  27. § 302 Flaggen und Bälle
  28. § 303 Verbotene Lichter und Zeichen
  29. § 304 Ersatz und Umrüstung bestehender Lichter
  30. § 305 Lampen und Scheinwerfer
  31. § 306 Bezeichnung während der Fahrt bei Nacht oder bei unsichtigem Wetter
  32. § 307 Zusätzliche Bezeichnung der Vorrangfahrzeuge während der Fahrt bei Nacht oder bei unsichtigem Wetter
  33. § 308 Bezeichnung der Fahrzeuge und schwimmenden Anlagen beim Stilliegen bei Nacht oder bei unsichtigem Wetter
  34. § 309 Tagbezeichnung der Vorrangfahrzeuge während der Fahrt
  35. § 310 Bezeichnung von Fischereifahrzeugen
  36. § 311 Tagbezeichnung der Fahrzeuge und schwimmenden Anlagen, deren Verankerungen die Schiffahrt gefährden können
  37. § 312 Zeigen des blauen Blinklichtes
  38. § 313 Zeichen beim Tauchen
  39. Abschnitt IV Abschnitt römisch vier Schallzeichen und Sprechfunk
  40. § 401 Allgemeines
  41. § 402 Schallzeichen der Fahrzeuge
  42. § 403 Schallzeichen von Häfen und Landestellen
  43. § 404 Verbotene Schallzeichen
  44. § 405 Sprechfunk
  45. Abschnitt V Abschnitt römisch fünf SCHIFFAHRTSZEICHEN
  46. § 501 Allgemeines
  47. § 502 Bezeichnung von Hafeneinfahrten, Landestellen und ortsfesten Anlagen
  48. Abschnitt VI Abschnitt römisch sechs FAHRREGELN
  49. § 601 Allgemeine Verhaltensregeln
  50. § 602 Fahrgeschwindigkeit
  51. § 603 Verhalten gegenüber Fahrzeugen mit blauem Blinklicht
  52. § 604 Grundsätze für das Begegnen und Überholen
  53. § 605 Ausweichpflichtige Fahrzeuge
  54. § 606 Verhalten gegenüber Vorrangfahrzeugen, Schleppverbänden, Fahrzeugen der Berufsfischer und Tauchern
  55. § 607 Verhalten von Segelfahrzeugen untereinander
  56. § 608 Verhalten beim Ausweichen
  57. § 609 Besondere Vorschriften für das Überholen
  58. § 610 Einfahrt in und Ausfahrt aus Häfen; Landestellen
  59. § 611 Einschränkungen der Schiffahrt
  60. § 612 Radarfahrt
  61. § 613 Fahrt bei unsichtigem Wetter, Starkwind und Sturm
  62. § 614 Schallzeichen während der Fahrt bei unsichtigem Wetter
  63. § 615 Fahren mit Wasserski oder ähnlichen Geräten
  64. § 616 Fahrzeuge in Not
  65. Abschnitt VII Abschnitt römisch sieben REGELN FÜR DAS STILLIEGEN
  66. § 701 Stilliegen
  67. Abschnitt VIII Abschnitt römisch acht WASSERGEFÄHRDENDE STOFFE UND GEFÄHRLICHE GÜTER
  68. § 801 Grundsätzliches Beförderungsverbot
  69. § 802 Ausnahmen für die Beförderung von gefährlichen Gütern, die zugleich als wassergefährdende Stoffe zu behandeln sind
  70. § 803 Ausnahmen für die Beförderung von gefährlichen Gütern, die nicht als wassergefährdende Stoffe zu behandeln sind
  71. Abschnitt IX Abschnitt römisch neun FAHRGASTSCHIFFAHRT
  72. § 901 Schiffsverkehr an den Landestellen
  73. § 902 Ein- und Aussteigen der Fahrgäste
  74. § 903 Sicherheit und Ordnung an Bord und an den Landestellen
  75. § 904 Schleppverbot
  76. § 905 Höchstzulässige Anzahl der Fahrgäste
  77. Abschnitt X Abschnitt römisch zehn BESONDERE VORSCHRIFTEN FÜR DEN RHEIN
  78. § 1001 Geltungsbereich
  79. § 1002 Ausgenommene Vorschriften
  80. § 1003 Geschwindigkeitsbeschränkungen
  81. § 1004 Begegnen und Überholen
  82. § 1005 Durchfahrt unter Brücken
  83. § 1006 Wartepflicht gegenüber Fahrgastschiffen
  84. § 1007 Überqueren
  85. § 1008 Fahren mit Wasserski oder ähnlichen Geräten
  86. § 1009 Fahrt bei unsichtigem Wetter
  87. § 1010 Nachtbezeichnung der schwimmenden Geräte, der Fahrzeuge bei der Arbeit und der festgefahrenen oder gesunkenen Fahrzeuge
  88. § 1011 Tagbezeichnung der schwimmenden Geräte, der Fahrzeuge bei der Arbeit und der festgefahrenen oder gesunkenen Fahrzeuge
  89. § 1012 Verbotenes Stilliegen
  90. Abschnitt XI Abschnitt römisch elf VERSCHIEDENES
  91. § 1101 Einbringen und Bezeichnen von Fischereigeräten
  92. § 1102 Fischen mit der Schleppangel
  93. § 1103 Wasserflugzeuge
  94. § 1104 Bade-, Tauch- und Brückenspringverbot
  95. § 1105 Genehmigung von Veranstaltungen
  96. § 1106 Genehmigung von Sondertransporten
  97. Abschnitt XII Abschnitt römisch zwölf BERECHTIGUNG ZUM FÜHREN VON FAHRZEUGEN
  98. § 1201 Patentpflicht
  99. § 1202 Schifferpatent
  100. § 1203 Allgemeine Voraussetzungen für das Schifferpatent
  101. § 1204 Fahrzeiterfordernis für den Erwerb des Schifferpatents der Kategorien B und C
  102. § 1205 Schiffsführerprüfung
  103. § 1206 Inhalt des Schifferpatents
  104. § 1207 Verlegung des Hauptwohnsitzes
  105. § 1208 Entzug und Einschränkung des Schifferpatents
  106. § 1209 Anerkennung anderer Schifferpatente
  107. § 1210 Schifferpatent für den Rhein
  108. Abschnitt XIII Abschnitt römisch dreizehn BAU UND AUSRÜSTUNG VON FAHRZEUGEN
  109. § 1301 Grundregel
  110. § 1302 Schwimmfähigkeit
  111. § 1303 Stabilität, Freibord und Einsenkungsmarken
  112. § 1304 Manövrierfähigkeit
  113. § 1305 Höchstzulässiges Betriebsgeräusch
  114. § 1306 Schallgeräte
  115. § 1307 Lenzeinrichtungen
  116. § 1308 Steuerstand
  117. § 1309 Radargeräte
  118. § 1310 Gewässerschutz
  119. § 1311 Motoren und Gemischschmierung
  120. § 1311a Abgasemissionen
  121. § 1311b Austausch von Motoren
  122. § 1311c Wartung von Motoren
  123. § 1311d Begrenzung des Partikelausstoßes von Dieselmotoren
  124. § 1312 Abgasleitungen
  125. § 1313 Kraftstoffbehälter
  126. § 1314 Elektrische Anlagen und Flüssiggasanlagen
  127. § 1315 Akkumulatoren
  128. § 1316 Heiz-, Koch- und Kühleinrichtungen
  129. § 1317 Motoren in Fahrgastschiffen
  130. § 1318 Zulässige Maschinenleistung von Vergnügungsfahrzeugen
  131. § 1319 Mindestausrüstung der Fahrzeuge
  132. § 1320 Rettungsmittel
  133. § 1321 Funkanlagen
  134. Abschnitt XIV Abschnitt römisch vierzehn ZULASSUNG UND UNTERSUCHUNG VON FAHRZEUGEN
  135. § 1401 Zulassung
  136. § 1402 Inhalt der Zulassungsurkunde
  137. § 1403 Untersuchung
  138. § 1404 Nachuntersuchung, Sonderuntersuchung, Untersuchung von Amts wegen
  139. § 1405 Maßnahmen bei Feststellung von Mängeln
  140. § 1406 Entzug der Zulassung
  141. § 1407 Änderung, Neuerteilung und Rückgabe der Zulassungsurkunde
  142. § 1408 Probe- und Überstellungszulassung
  143. Abschnitt XV Abschnitt römisch fünfzehn BESATZUNG
  144. § 1501 Besatzung
  145. TEIL 4 Schlußvorschriften
  146. § 1601 Sonderrechte
  147. § 1602 Ausnahmen
  148. § 1603 Übergangsvorschriften
  149. § 1604 Inkrafttreten