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Gesundheits- und Krankenpflege-Ausbildungsverordnung
Содержание
- § 0
- 1. Abschnitt Ausbildung
- § 1 Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege, Allgemeines
- § 2 Ausbildungsziele
- § 3 Didaktische Grundsätze
- § 4 Fachspezifische und organisatorische Leitung
- § 5 Medizinisch-wissenschaftliche Leitung
- § 6 Lehrkräfte, Lehrtätigkeit
- § 7 Fachkräfte
- § 8 Räumliche und sachliche Ausstattung der Schule
- § 9 Ausbildungsjahr
- § 10 Ausbildungszeiten
- § 11 Teilnahmeverpflichtung
- § 12 Versäumen von Ausbildungszeiten, Lehrerkonferenz
- § 13 Unterbrechung der Ausbildung
- § 14 Schulwechsel
- § 15 Theoretische Ausbildung
- § 16 Durchführung des Unterrichts
- § 17 Verlegung von Unterrichtsstunden und -fächern
- § 18 Praktische Ausbildung
- § 19 Durchführung der praktischen Ausbildung
- § 20 Praktische Ausbildung während der Nachtzeit
- § 21 Wahlpraktikum
- § 22 Praktikum nach Wahl der Schule
- § 23 Diplomprüfungsbezogenes Praktikum
- 2. Abschnitt Prüfungen und Beurteilungen
- § 24 Einzelprüfungen im Rahmen der theoretischen Ausbildung
- § 25 Beurteilung der theoretischen Ausbildung
- § 26 Dispensprüfung
- § 27 Beurteilung der praktischen Ausbildung
- § 28 Wiederholen einer Einzelprüfung oder Teilprüfung einer Einzelprüfung
- § 29 Wiederholungsprüfungskommission
- § 30 Nichtantreten zu einer Prüfung, Nachtragsprüfung
- § 31 Wiederholen eines Praktikums
- § 32 Wiederholen eines Ausbildungsjahres
- § 33 Ausscheiden aus der Ausbildung
- § 34 Aufsteigen in das nächsthöhere Ausbildungsjahr
- § 35 Zeugnis
- § 36 Schulautonomer Bereich
- 3. Abschnitt Diplomprüfung
- § 37 Allgemeines
- § 38 Zulassung zur Diplomprüfung
- § 39 Diplomprüfungsinhalt
- § 40 Fachbereichsarbeit
- § 41 Praktische Diplomprüfung
- § 42 Mündliche Diplomprüfung
- § 43 Ablauf der mündlichen Diplomprüfung
- § 44
- § 45
- § 46 Beurteilung der Diplomprüfung
- § 47 Gesamtbeurteilung der Diplomprüfung
- § 48 Diplomprüfungsprotokoll
- § 49 Nichtantreten zu einer Prüfung im Rahmen der Diplomprüfung
- § 50 Wiederholen der Diplomprüfung
- § 51 Wiederholen des dritten Ausbildungsjahres
- § 52 Diplom
- 4. Abschnitt Verkürzte Ausbildungen
- § 53 Allgemeines
- § 54 Verkürzte Ausbildung für Pflegehelfer
- § 55 Verkürzte Ausbildung für Sanitätsunteroffiziere
- § 56 Verkürzte Ausbildung nach einer speziellen Grundausbildung
- § 57 Verkürzte Ausbildung für Hebammen
- § 58 Verkürzte Ausbildung für Mediziner
- 5. Abschnitt Nostrifikation
- § 59 Allgemeines
- § 60 Ergänzungsausbildung
- § 61 Wiederholen und Abbruch der Ergänzungsausbildung
- § 62 Bestätigung über die Ergänzungsausbildung und -prüfung
- 6. Abschnitt Kompensationsmaßnahmen – EWR
- § 63 Allgemeines
- § 64 Anpassungslehrgang
- § 65 Eignungsprüfung
- § 66 Wiederholen
- § 67 Bestätigung
- 7. Abschnitt Vermittlungs- und Austauschprogramme
- § 68
- 8. Abschnitt Schluß- und Übergangsbestimmungen
- § 69 Ergänzungsausbildung für Sanitätsunteroffiziere
- § 70 Räumliche und sachliche Ausstattung der Schule
- § 71 Anzeige des ersten Ausbildungsjahres
- § 72 Übergangsbestimmung
- § 73 Außerkrafttreten