AT · Befugnis zur Vornahme medizinisch-diagno
Befugnis zur Vornahme medizinisch-diagnostischer Untersuchungen und die hiebei und bei Arbeiten mit Krankheitserregern zu beobachtenden Vorsichtsmaßnahmen
Содержание
- § 0
- I. Allgemeine Bestimmungen. römisch eins. Allgemeine Bestimmungen.
- § 1
- § 4
- § 5
- § 6
- II. Untersuchungen mit Kulturen- und Tierversuchen. römisch zwei. Untersuchungen mit Kulturen- und Tierversuchen.
- § 7
- III. Organisation und Betriebsvorschriften für bakteriologisch-serologische Untersuchungsanstalten. römisch drei. Organisation und Betriebsvorschriften für bakteriologisch-serologische Untersuchungsanstalten.
- § 8
- § 9
- § 10
- § 11
- § 12
- IV. Anstalten für bakteriologische Untersuchungen auf Cholera, Pest, Gelbfieber, Blattern, Papageienkrankheit und für menschliches Untersuchungsmaterial bei Tollwut, Tularämie, Rotz, Maul- und Klauenseuche und Rickettsiosen. römisch vier. Anstalten für bakteriologische Untersuchungen auf Cholera, Pest, Gelbfieber, Blattern, Papageienkrankheit und für menschliches Untersuchungsmaterial bei Tollwut, Tularämie, Rotz, Maul- und Klauenseuche und Rickettsiosen.
- § 13
- V. Medizinisch-diagnostische Untersuchungen in Krankenanstalten. römisch fünf. Medizinisch-diagnostische Untersuchungen in Krankenanstalten.
- § 14
- VI. Anzeigepflicht. römisch sechs. Anzeigepflicht.
- § 15
- VII. Versendung von Untersuchungsobjekten. römisch sieben. Versendung von Untersuchungsobjekten.
- § 16
- VIII. Strafbestimmungen. römisch acht. Strafbestimmungen.
- § 17
- IX. Schlußbestimmungen. römisch neun. Schlußbestimmungen.
- § 18