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AT · Aufnahms- und Eignungsprüfungen

Aufnahms- und Eignungsprüfungen

Действует56 статейТекст проверен 24.10.2026

Содержание

  1. § 0
  2. 1. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen
  3. § 1 Geltungsbereich
  4. § 2 Zweck der Aufnahms- und Eignungsprüfung
  5. Eignungsprüfung an den Bildungsanstalten für Elementarpädagogik, an den Bildungsanstalten für Sozialpädagogik (einschließlich der Kollegs), an den Fachschulen für pädagogische Assistenzberufe und für die Aufbaulehrgänge für Elementarpädagogik
  6. § 4 Umfang der Eignungsprüfung
  7. § 5 Prüfungsgebiete der Eignungsprüfungen
  8. § 8 Auswahl der Aufgabenstellungen
  9. § 10 Durchführung der praktischen Prüfung
  10. § 12 Beurteilung der Leistungen bei der Eignungsprüfung
  11. § 13 Verhinderung und Rücktritt des Prüfungskandidaten
  12. § 14 Zeugnis
  13. 3. ABSCHNITT Aufnahmsprüfung in die 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule (mit Ausnahme der Forstfachschule) und in den I. Jahrgang einer berufsbildenden höheren Schule
  14. § 15 Umfang der Aufnahmsprüfung
  15. § 16 Prüfungsgebiete der Aufnahmsprüfung
  16. § 17 Auswahl der Aufgabenstellungen
  17. § 17a Durchführung der schriftlichen Prüfung
  18. § 18 Durchführung der mündlichen Prüfung, Arbeitszeit, Dauer der Aufnahmsprüfung, Beurteilung der Leistungen bei der Aufnahmsprüfung und Zeugnis
  19. § 18a Verhinderung und Rücktritt der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten
  20. § 19 Berechtigungen
  21. 4. ABSCHNITT Eignungsprüfung an kunstgewerblichen Fachschulen, an höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten mit besonderen Anforderungen in künstlerischer Hinsicht, an kunstgewerblichen Meisterschulen und Meisterklassen und an kunstgewerblichen Meisterschulen und Meisterklassen für Berufstätige
  22. § 20
  23. 5. ABSCHNITT Aufnahmsprüfung in die erste Klasse einer allgemeinbildenden höheren Schule
  24. § 21 Umfang der Aufnahmsprüfung
  25. § 22 Prüfungsgebiete der Aufnahmsprüfung
  26. § 23 Festsetzung der Aufgabenstellungen
  27. § 24 Durchführung der schriftlichen Prüfung
  28. § 25 Durchführung der mündlichen Prüfung
  29. § 26 Dauer der Aufnahmsprüfung
  30. § 27 Beurteilung der Leistungen bei der Aufnahmsprüfung
  31. § 28 Verhinderung und Rücktritt der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten
  32. § 29 Zeugnis
  33. 6. ABSCHNITT Aufnahmsprüfung in das Oberstufenrealgymnasium und das Aufbaugymnasium sowie das Aufbaurealgymnasium
  34. § 30 Umfang der Aufnahmsprüfung
  35. § 31 Prüfungsgebiete der Aufnahmsprüfung
  36. § 32 Auswahl der Aufgabenstellungen
  37. § 33 Durchführung der schriftlichen Prüfung
  38. § 34 Durchführung der mündlichen Prüfung
  39. § 35 Arbeitszeit
  40. § 36 Dauer der Aufnahmsprüfung
  41. § 37 Beurteilung der Leistungen bei der Aufnahmsprüfung
  42. § 38 Verhinderung und Rücktritt der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten
  43. § 39 Zeugnis
  44. § 40 Berechtigungen
  45. 7. ABSCHNITT Eignungsprüfung an allgemeinbildenden höheren Schulen und Mittelschulen unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung
  46. § 41 Zweck der Eignungsprüfung
  47. § 42 Umfang der Eignungsprüfung
  48. § 43 Durchführung der praktischen Eignungsprüfung
  49. § 44 Beurteilung der Leistungen bei der Eignungsprüfung
  50. § 45 Zeugnis
  51. 8. ABSCHNITT Eignungsprüfung an allgemeinbildenden höheren Schulen und Mittelschulen unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung (einschließlich der Skimittelschulen)
  52. § 46 Zweck der Eignungsprüfung
  53. § 47 Umfang der Eignungsprüfung
  54. § 48 Durchführung der praktischen Eignungsprüfung
  55. § 49 Beurteilung der Leistungen bei der Eignungsprüfung
  56. § 50 Feststellung der körperlichen Eignung
  57. § 51 Zeugnis
  58. 9. ABSCHNITT Eignungsprüfung an allgemeinbildenden höheren Schulen und Mittelschulen unter besonderer Berücksichtigung der englischsprachigen Ausbildung
  59. § 52 Zweck der Eignungsprüfung
  60. § 53 Umfang der Eignungsprüfung
  61. § 53a Durchführung der Eignungsprüfung
  62. § 53b Beurteilung der Leistungen bei der Eignungsprüfung
  63. § 54 Zeugnis
  64. 10. ABSCHNITT
  65. § 54a Schlussbestimmungen
  66. § 55 Inkrafttreten