AT · HeizKG
Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetz
Содержание
- § 0
- I. Abschnitt römisch eins. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Ziel des Gesetzes
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Geltungsbereich
- § 4 Verhältnis zu anderen Regelungen
- II. Abschnitt römisch zwei. Abschnitt Aufteilung der verbrauchsabhängigen Versorgungskosten und Ermittlung der Verbrauchsanteile
- § 5 Voraussetzungen für die Verbrauchsermittlung
- § 6 Ausstattung mit Vorrichtungen zur Erfassung (Messung) der Verbrauchsanteile
- § 7 Maßnahmen zur sparsameren Nutzung von Energie
- § 8 Stammblatt; Prüfpflichten
- § 9 Trennung der Versorgungskosten für Heizung und Warmwasser
- § 10 Verbrauchsabhängige Aufteilung der gesamten Versorgungskosten
- § 11 Ermittlung der Verbrauchsanteile
- § 12 Aufteilung der nicht verbrauchsabhängigen Anteile an den Versorgungskosten
- § 13 Zulässige Vereinbarungen; ergänzende Regelungen
- § 14 Wechsel des Abnehmers (Anm. 1) oder Abgebers (Anm. 2)
- § 15 Ersichtlichmachung der Aufteilungsschlüssel im Grundbuch
- III. Abschnitt römisch drei. Abschnitt Abrechnung
- § 16 Abrechnungsperiode
- § 17 Abrechnung der Versorgungskosten
- § 18 Information über die Abrechnung (Abrechnungsübersicht)
- § 19 Einsicht in Abrechnung und Belegsammlung
- § 20 Durchsetzung der Abrechnung
- § 21 Vorauszahlung und Folgen der Abrechnung
- § 22 Nachträgliche Berichtigung der Abrechnung
- § 23 Zwischenermittlung; Überschüsse und Fehlbeträge
- § 24 Genehmigung der Abrechnung
- § 24a Nachträgliche Inbetriebnahme einer Zusatzheizung
- § 24b Abnehmern gleichgestellte Personen
- IV. Abschnitt römisch vier. Abschnitt Besondere Verfahrensvorschriften
- § 25 Entscheidungen im Verfahren außer Streitsachen
- V. Abschnitt römisch fünf. Abschnitt
- § 26
- VI. Abschnitt römisch sechs. Abschnitt
- § 27
- VII. Abschnitt römisch sieben. Abschnitt
- § 28
- VIII. Abschnitt römisch acht. Abschnitt
- § 29 Schluß- und Übergangsbestimmungen
- § 29a Sprachliche Gleichbehandlung
- § 30 Vollziehung
- Artikel XXXII Artikel römisch 32 Inkrafttreten, Aufhebung eines Gesetzes, Übergangsbestimmungen
- § 32 (Anm.: aus BGBl. I Nr. 140/1997 , zu § 25 HeizKG, BGBl. Nr. 827/1992 ) Anmerkung, aus Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 140 aus 1997,, zu Paragraph 25, HeizKG, Bundesgesetzblatt Nr. 827 aus 1992,)