AT · Abkommen über die Internationale Finanz-
Abkommen über die Internationale Finanz-Corporation
Содержание
- § 0
- ARTIKEL 1
- § 1 Aufgabe
- Abschnitt 5
- § 2 Mitgliedschaft Grundkapital Zeichnungen Beschränkung der Haftung Beschränkung der Übertragung und der Verpfändung von Anteilen
- Abschnitt 9
- § 3 Finanzierungstätigkeit Arten der Finanzierung Grundsätze für die Geschäftstätigkeit Schutz der Interessen Anwendbarkeit gewisser Devisenrestriktionen Verschiedene Geschäfte Bewertung von Währungen Auf den Wertpapieren anzubringender Vermerk Verbot politischer Tätigkeit
- Abschnitt 12
- § 4 Aufbau der Corporation Der Gouverneursrat Abstimmung Das Direktorium Vorsitzender, Präsident und Personal Beziehungen zur Bank Beziehungen zu anderen internationalen Organisationen Sitz der Geschäftsstellen Hinterlegungsstellen Verbindungsstelle Veröffentlichung von Berichten und Zurverfügungstellung von Informationen Dividenden
- Abschnitt 5
- § 5 Ausscheiden von Mitgliedern Suspendierung der Mitgliedschaft Suspendierung oder Erlöschen der Mitgliedschaft bei der Bank Rechte und Pflichten der Regierungen, deren Mitgliedschaft erlischt Einstellung der Geschäftstätigkeit und Regelung der Verbindlichkeiten
- Abschnitt 11
- § 6 Zwecke des Artikels Rechtsstellung der Corporation Stellung auf Corporation in bezug auf gerichtliche Verfahren Unverletzlichkeit des Vermögens gegen Beschlagnahme Unverletzlichkeit der Archive Befreiung des Vermögens von Beschränkungen Nachrichtenprivileg Immunitätsrechte und Privilegien von leitenden Angestellten und sonstigem Personal Befreiung von Besteuerung Anwendung des Artikels Verzicht
- ARTIKEL VII ARTIKEL römisch sieben
- § 7 Änderungen des Abkommens
- ARTIKEL VIII ARTIKEL römisch acht
- § 8 Auslegung und Schiedsgerichtsverfahren
- Abschnitt 3
- § 9 Inkrafttreten Unterzeichnung Aufnahme der Geschäftstätigkeit