DE · ZweiradFortbV
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Zweirad-Servicetechniker – nichtmotorisierte Zweiradtechnik und Geprüfte Zweirad-Servicetechnikerin – nichtmotorisierte Zweiradtechnik und Geprüfter Zweirad-Servicetechniker – motorisierte Zweiradtechnik und Geprüfte Zweirad-Servicetechnikerin – motorisierte Zweiradtechnik
Inhoud
- Art. 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
- Art. 2 Zulassungsvoraussetzungen
- Art. 3 Struktur der Prüfungsinhalte
- Art. 4 Durchführung der Prüfung
- Art. 5 Prüfungsinhalte im Handlungsbereich „Technik“
- Art. 6 Prüfungsinhalte im Handlungsbereich „Organisation, Kooperation und Kommunikation“
- Art. 7 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
- Art. 8 Bewerten der Prüfungsleistungen
- Art. 9 Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
- Art. 10 Zeugnisse
- Art. 11 Wiederholung der Prüfung
- Art. 12 Übergangsvorschriften
- Art. 13 Inkrafttreten