DE · ZESV
Verordnung über die Zentrale Ethik-Kommission für Stammzellenforschung und über die zuständige Behörde nach dem Stammzellgesetz
Inhoud
- Art. 1 Zuständige Behörde
- Art. 2 Aufgaben der Zentralen Ethik-Kommission für Stammzellenforschung
- Art. 3 Berufung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder
- Art. 4 Mitglieder und stellvertretende Mitglieder
- Art. 5 Vorsitz und Stellvertretung
- Art. 6 Berichterstatter
- Art. 7 Sachverständige und andere Beteiligte
- Art. 8 Geschäftsstelle
- Art. 9 Sitzungen der Kommission
- Art. 10 Durchführung von Sitzungen
- Art. 11 Beschlussfassung
- Art. 12 Sitzungsprotokoll
- Art. 13 Zusammenarbeit mit der zuständigen Behörde
- Art. 14 Tätigkeitsbericht und Unterrichtung der Öffentlichkeit
- Art. 15 Geschäftsordnung
- Art. 16 Inkrafttreten