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DE · WpI-InhKontrollV

Verordnung über Anzeigen nach § 24 des Wertpapierinstitutsgesetzes

Van kracht12 artikelenTekst gecontroleerd op 24.10.2026

Inhoud

  1. Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
  2. Art. 1 Zielunternehmen
  3. Art. 2 Anzeigenexemplare, Einreichungsweg und Übersetzungen
  4. Art. 3 Angaben zum Empfangsbevollmächtigten im Inland
  5. Art. 4 Kapital- und Stimmrechtsanteile
  6. Abschnitt 2 Anzeige des Erwerbs oder der Erhöhung einer bedeutenden Beteiligung
  7. Art. 5 Anzeigeformulare, Vollständigkeit der Anzeige
  8. Art. 6 Erfüllung unionsrechtlicher Vorgaben
  9. Art. 7 Änderung der angezeigten Absicht, des angezeigten Erwerbs und der angezeigten Angaben
  10. Art. 8 Abweichende Vorlage- und Nachweispflichten
  11. Abschnitt 3 Weitere Anzeige- und Mitteilungspflichten
  12. Art. 9 Anzeige der Aufgabe oder Verringerung einer bedeutenden Beteiligung
  13. Art. 10 Anzeige von Änderungen beim Inhaber einer bedeutenden Beteiligung
  14. Art. 11 Ergänzende Mitteilungen bei nachträglichen Änderungen beim Inhaber einer bedeutenden Beteiligung zur Sicherung der Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen im Europäischen Wirtschaftsraum
  15. Art. 12 Inkrafttreten