DE · VersFinKflAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen und zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen
Inhoud
- Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
- Art. 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- Art. 2 Dauer der Berufsausbildung
- Art. 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
- Art. 4 Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
- Art. 5 Ausbildungsplan
- Abschnitt 2 Abschlussprüfung
- Art. 6 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- Art. 7 Inhalt des Teiles 1
- Art. 8 Prüfungsbereich des Teiles 1
- Art. 9 Inhalt des Teiles 2
- Art. 10 Prüfungsbereiche des Teiles 2
- Art. 11 Prüfungsbereich „Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung“
- Art. 12 Prüfungsbereich „Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt“
- Art. 13 Prüfungsbereich „Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft“
- Art. 14 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- Art. 15 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- Art. 16 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Abschnitt 3 Zusatzqualifikation
- Art. 17 Inhalt der Zusatzqualifikation
- Art. 18 Prüfung der Zusatzqualifikation
- Abschnitt 4 Schlussvorschrift
- Art. 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten