VerpackDG · Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2025/40 betreffend Verpackungen
VerpackDG Art. 65Unterrichtung bei Risiken trotz Konformität einer Verpackung
Teil 3 Konformitätsbewertung
Die Unterrichtung der Europäischen Kommission und der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei Risiken trotz Konformität einer Verpackung nach Artikel 60 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2025/40 hat die Marktüberwachungsbehörde unverzüglich über die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin vorzunehmen.