DE · TzBfG
Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge
Inhoud
- Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
- Art. 1 Zielsetzung
- Art. 2 Begriff des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers
- Art. 3 Begriff des befristet beschäftigten Arbeitnehmers
- Art. 4 Verbot der Diskriminierung
- Art. 5 Benachteiligungsverbot
- Zweiter Abschnitt Teilzeitarbeit
- Art. 6 Förderung von Teilzeitarbeit
- Art. 7 Ausschreibung; Erörterung; Information über freie Arbeitsplätze
- Art. 8 Zeitlich nicht begrenzte Verringerung der Arbeitszeit
- Art. 9 Verlängerung der Arbeitszeit
- Art. 9a Zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit
- Art. 10 Aus- und Weiterbildung
- Art. 11 Kündigungsverbot
- Art. 12 Arbeit auf Abruf
- Art. 13 Arbeitsplatzteilung
- Dritter Abschnitt Befristete Arbeitsverträge
- Art. 14 Zulässigkeit der Befristung
- Art. 15 Ende des befristeten Arbeitsvertrages
- Art. 16 Folgen unwirksamer Befristung
- Art. 17 Anrufung des Arbeitsgerichts
- Art. 18 Information über unbefristete Arbeitsplätze
- Art. 19 Aus- und Weiterbildung
- Art. 20 Information der Arbeitnehmervertretung
- Art. 21 Auflösend bedingte Arbeitsverträge
- Vierter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften
- Art. 22 Abweichende Vereinbarungen
- Art. 23 Besondere gesetzliche Regelungen