DE · TollwV 1991
Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut
Inhoud
- Abschnitt 1 Begriffsbestimmungen
- Art. 1
- Unterabschnitt 1 Allgemeine Schutzmaßregeln
- Art. 2 Impfungen und Heilversuche
- Art. 3 Ausnahmen
- Art. 3a Untersuchungen
- Art. 4 Anzeige von Ausstellungen
- Art. 5 Kennzeichnung
- A. Vor amtlicher Feststellung
- Art. 6
- B. Nach amtlicher Feststellung
- Art. 7 Tötung und unschädliche Beseitigung
- Art. 8 Schutzmaßregeln für den gefährdeten Bezirk
- Art. 9 Schutzmaßregeln bei Ansteckungsverdacht
- Art. 10 Behördliche Beobachtung
- Unterabschnitt 3 Besondere Schutzmaßregeln bei wild lebenden Tieren
- Art. 11 Schutzmaßregeln im Verdachtsfall
- Art. 12 Schutzmaßregeln nach Feststellung des Ausbruchs und in sonstigen Fällen
- Art. 12a
- Unterabschnitt 4 Desinfektion
- Art. 13
- Unterabschnitt 5 Aufhebung der Schutzmaßregeln
- Art. 14
- Abschnitt 3 Schlussbestimmungen
- Art. 15
- Art. 15a Weitergehende Maßnahmen