DE · TierSchlV
Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates
Inhoud
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- Art. 1 Anwendungsbereich
- Art. 2 Begriffsbestimmungen
- Art. 3 Allgemeine Grundsätze
- Art. 4 Sachkunde
- Art. 5 Treiben und Befördern von Tieren innerhalb eines Schlachthofes
- Abschnitt 2 Vorschriften über Schlachthöfe
- Art. 6 Anforderungen an die Ausstattung
- Art. 7 Allgemeine Vorschriften über das Betreuen von Tieren
- Art. 8 Betreuen von Tieren, die sich nicht in Behältnissen befinden
- Abschnitt 3 Vorschriften über das Aufbewahren von Fischen und Krebstieren
- Art. 9 Aufbewahren von Fischen
- Art. 10 Aufbewahren von Krebstieren
- Abschnitt 4 Vorschriften über das Ruhigstellen, Betäuben, Schlachten und Töten von Tieren
- Art. 11 Ruhigstellen warmblütiger Tiere
- Art. 12 Betäuben, Schlachten und Töten
- Art. 13 Behördliche Zulassung weiterer Betäubungs- oder Tötungsverfahren
- Art. 14 Aufbewahrungs- und Vorlagepflichten
- Art. 15 Entsprechende Anwendung von EU-Vorschriften
- Abschnitt 5 Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen
- Art. 16 Ordnungswidrigkeiten
- Art. 17 Übergangsbestimmungen
- Art. 18 Aufheben von Vorschriften
- Art. 19 Inkrafttreten