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Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an das Wirtschafts- und Handelsbüro der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China in Berlin
Inhoud
- Art. 1 Zweck der Verordnung und Begriffsbestimmungen
- Art. 2 Rechtsstellung
- Art. 3 Unverletzlichkeit der Geschäftsräume
- Art. 4 Unverletzlichkeit der amtlichen Archive und Schriftstücke
- Art. 5 Verkehrsfreiheit
- Art. 6 Immunität von der Gerichtsbarkeit und Eingriffen der Verwaltungsbehörden
- Art. 7 Zeugnispflicht
- Art. 8 Verzicht auf Vorrechte und Immunitäten
- Art. 9 Befreiung der Räumlichkeiten des Büros von der Besteuerung
- Art. 10 Befreiung der Dienstkraftfahrzeuge des Büros und bestimmter Privatfahrzeuge der entsandten Mitarbeiter von der Kraftfahrzeugsteuer und der Versicherungsteuer
- Art. 11 Befreiung von Zöllen und Zollkontrollen
- Art. 12 Weitere steuerliche Regelungen
- Art. 13 Befreiung vom System der sozialen Sicherheit
- Art. 14 Befreiung von der Ausländermeldepflicht, der Aufenthaltsgenehmigung und der Arbeitserlaubnis
- Art. 15 Ausweise
- Art. 16 Beachtung der deutschen Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften
- Art. 17 Haftpflichtversicherung
- Art. 18 Private Erwerbstätigkeit
- Art. 19 Deutsche Staatsangehörige und Personen, die ständig in Deutschland ansässig sind
- Art. 20 Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Verordnung