DE · StVG
Straßenverkehrsgesetz
Inhoud
- I. Verkehrsvorschriften
- Art. 1 Zulassung
- Art. 1a Kraftfahrzeuge mit automatisierter Fahrfunktion
- Art. 1b Rechte und Pflichten des Fahrzeugführers bei Nutzung automatisierter Fahrfunktionen
- Art. 1c Evaluierung
- Art. 1d Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion in festgelegten Betriebsbereichen
- Art. 1e Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion; Widerspruch und Anfechtungsklage
- Art. 1f Pflichten der Beteiligten beim Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion
- Art. 1g Datenverarbeitung
- Art. 1h Nachträgliche Aktivierung von automatisierten und autonomen Fahrfunktionen
- Art. 1i Erprobung von automatisierten und autonomen Fahrfunktionen
- Art. 1j Verordnungsermächtigung
- Art. 1k Ausnahmen
- Art. 1l Evaluierung
- Art. 2 Fahrerlaubnis und Führerschein
- Art. 2a Fahrerlaubnis auf Probe
- Art. 2b Aufbauseminar bei Zuwiderhandlungen innerhalb der Probezeit
- Art. 2c Unterrichtung der Fahrerlaubnisbehörden durch das Kraftfahrt-Bundesamt
- Art. 2d Digitaler Führerschein
- Art. 3 Entziehung der Fahrerlaubnis
- Art. 4 Fahreignungs-Bewertungssystem
- Art. 4a Fahreignungsseminar
- Art. 4b Evaluierung
- Art. 4c Verbot der Täuschung über den Beteiligten an einem Verkehrsverstoß
- Art. 5 Verlust von Dokumenten und Kennzeichen
- Art. 5a
- Art. 5b Unterhaltung der Verkehrszeichen
- Art. 6 Verordnungsermächtigungen
- Art. 6a Gebühren
- Art. 6b Herstellung, Vertrieb und Ausgabe von Kennzeichen
- Art. 6c Herstellung, Vertrieb und Ausgabe von Kennzeichenvorprodukten
- Art. 6d Auskunft und Prüfung
- Art. 6e Führen von Kraftfahrzeugen in Begleitung
- Art. 6f Entgelte für Begutachtungsstellen für Fahreignung
- Art. 6g Internetbasierte Zulassungsverfahren bei Kraftfahrzeugen
- II. Haftpflicht
- Art. 7 Haftung des Halters, Schwarzfahrt
- Art. 8 Ausnahmen
- Art. 8a Entgeltliche Personenbeförderung, Verbot des Haftungsausschlusses
- Art. 9 Mitverschulden
- Art. 10 Umfang der Ersatzpflicht bei Tötung
- Art. 11 Umfang der Ersatzpflicht bei Körperverletzung
- Art. 12 Höchstbeträge
- Art. 12a Höchstbeträge bei Beförderung gefährlicher Güter
- Art. 12b Nichtanwendbarkeit der Höchstbeträge
- Art. 13 Geldrente
- Art. 14 Verjährung
- Art. 15 Verwirkung
- Art. 16 Sonstige Gesetze
- Art. 17 Schadensverursachung durch mehrere Kraftfahrzeuge
- Art. 18 Ersatzpflicht des Fahrzeugführers
- Art. 19 Haftung des Halters bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen
- Art. 19a Ersatzpflicht des Führers von Anhängern und Gespannen
- Art. 20 Örtliche Zuständigkeit
- III. Straf- und Bußgeldvorschriften
- Art. 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Art. 22 Kennzeichenmissbrauch
- Art. 22a Missbräuchliches Herstellen, Vertreiben oder Ausgeben von Kennzeichen
- Art. 22b Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern
- Art. 23 Bußgeldvorschrift zum Verbot der Täuschung über den Beteiligten an einem Verkehrsverstoß
- Art. 24 Bußgeldvorschriften
- Art. 24a 0,5 Promille-Grenze, Tetrahydrocannabinol-Grenzwert
- Art. 24c Alkohol- und Cannabisverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen
- Art. 25 Fahrverbot
- Art. 25a Kostentragungspflicht des Halters
- Art. 26 Zuständige Verwaltungsbehörde; Verjährung
- Art. 26a Bußgeldkatalog
- Art. 27 Informationsschreiben
- IV. Fahreignungsregister
- Art. 28 Führung und Inhalt des Fahreignungsregisters
- Art. 28a Eintragung beim Abweichen vom Bußgeldkatalog
- Art. 28b
- Art. 29 Tilgung der Eintragungen
- Art. 30 Übermittlung
- Art. 30a Direkteinstellung und Abruf im automatisierten Verfahren
- Art. 30b Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt
- Art. 30c Verordnungsermächtigungen, Ausführungsvorschriften
- V. Fahrzeugregister
- Art. 31 Registerführung und Registerbehörden
- Art. 32 Zweckbestimmung der Fahrzeugregister
- Art. 33 Inhalt der Fahrzeugregister
- Art. 34 Erhebung der Daten
- Art. 35 Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten
- Art. 36 Abruf im automatisierten Verfahren
- Art. 36a Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt
- Art. 36b Abgleich mit den Sachfahndungsdaten des Bundeskriminalamtes
- Art. 37 Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten an Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
- Art. 37a Abruf im automatisierten Verfahren durch Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
- Art. 37b Übermittlung von Fahrzeug- und Halterdaten nach der Richtlinie (EU) 2015/413
- Art. 37c Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten an die Europäische Kommission
- Art. 38 Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für wissenschaftliche Zwecke
- Art. 38a Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für statistische Zwecke
- Art. 38b Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für planerische Zwecke
- Art. 39 Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten zur Verfolgung von Rechtsansprüchen
- Art. 39a Auskunft über Daten
- Art. 40 Übermittlung sonstiger Daten
- Art. 41 Übermittlungssperren
- Art. 42 Datenabgleich zur Beseitigung von Fehlern
- Art. 43 Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung an und die Verarbeitung der Daten durch den Empfänger
- Art. 44 Löschung der Daten in den Fahrzeugregistern
- Art. 45 Anonymisierte Daten
- Art. 46 Auskunft über Fahrzeugdaten unter Verarbeitung personenbezogener Daten
- Art. 47 Verordnungsermächtigungen, Ausführungsvorschriften
- VI. Fahrerlaubnisregister
- Art. 48 Registerführung und Registerbehörden
- Art. 49 Zweckbestimmung der Register
- Art. 50 Inhalt der Fahrerlaubnisregister
- Art. 51 Mitteilung an das Zentrale Fahrerlaubnisregister
- Art. 52 Übermittlung
- Art. 53 Direkteinstellung und Abruf im automatisierten Verfahren
- Art. 55 Übermittlung von Daten an Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
- Art. 56 Abruf im automatisierten Verfahren durch Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
- Art. 57 Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für wissenschaftliche, statistische und gesetzgeberische Zwecke
- Art. 58 Auskunft über eigene Daten aus den Registern
- Art. 59 Datenabgleich zur Beseitigung von Fehlern
- Art. 60 Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung an und die Verarbeitung der Daten durch den Empfänger
- Art. 61 Löschung der Daten
- Art. 62 Register über die Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr
- Art. 63 Verordnungsermächtigungen, Ausführungsvorschriften
- VIa. Datenverarbeitung
- Art. 63a Datenverarbeitung bei Kraftfahrzeugen mit automatisierter Fahrfunktion
- Art. 63b Verordnungsermächtigungen
- Art. 63c Datenverarbeitung im Rahmen der Überprüfung der Einhaltung von Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten aufgrund immissionsschutzrechtlicher Vorschriften oder aufgrund straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zum Schutz vor Abgasen
- Art. 63d Informationen an die Halter
- Art. 63e Datenerhebung, Datenspeicherung und Datenverwendung für das Verkehrsmanagement
- Art. 63f Verkehrsunfallforschung, Verordnungsermächtigung
- Art. 63g Datenverarbeitung zur Kontrolle des ruhenden Verkehrs
- VII. Gemeinsame Vorschriften, Übergangsbestimmungen
- Art. 64 Gemeinsame Vorschriften