StraBEG · Gesetz über die strafbefreiende Erklärung
StraBEG Art. 6Steuerordnungswidrigkeiten
Erster Abschnitt Strafbefreiende Erklärung
Die §§ 1 bis 5 gelten bei Steuerordnungswidrigkeiten nach §§ 378 bis 380 der Abgabenordnung und § 26b des Umsatzsteuergesetzes entsprechend.