EGStGB · Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch
EGStGB Art. 11Freiheitsstrafdrohungen
Zweiter Abschnitt Allgemeine Anpassung von Strafvorschriften
Droht das Gesetz Freiheitsstrafe mit einem besonderen Mindestmaß an, das einen Monat oder weniger beträgt, so entfällt die Androhung dieses Mindestmaßes.