StBVV Art. 20Verlegung der beruflichen Niederlassung
Dritter Abschnitt Umsatzsteuer, Ersatz von Auslagen
Ein Steuerberater, der seine berufliche Niederlassung nach einem anderen Ort verlegt, kann bei Fortführung eines ihm vorher erteilten Auftrags Reisekosten und Abwesenheitsgelder nur insoweit verlangen, als sie auch von seiner bisherigen beruflichen Niederlassung aus entstanden wären.