StBerG · Steuerberatungsgesetz
StBerG Art. 128Mitwirkung der Staatsanwaltschaft im zweiten Rechtszug
Dritter Teilabschnitt Rechtsmittel
Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft im zweiten Rechtszug werden von der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht wahrgenommen, bei dem der Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen besteht.