StAG · Staatsangehörigkeitsgesetz
StAG Art. 38a
Eine Ausstellung von Urkunden in Staatsangehörigkeitssachen in elektronischer Form ist ausgeschlossen.
StAG · Staatsangehörigkeitsgesetz
Eine Ausstellung von Urkunden in Staatsangehörigkeitssachen in elektronischer Form ist ausgeschlossen.