DE · SportSeeSchV
Verordnung über den Erwerb von Sportsee- und Sporthochseeschifferscheinen und die Besetzung von Traditionsschiffen
Inhoud
- Art. 1 Anwendungsbereich
- Art. 2 Beauftragung
- Art. 3 Zuständigkeit
- Art. 4 Prüfungskommissionen
- Art. 4a Prüfungsausschüsse und Abnahme der Prüfung zum Sportküstenschifferschein
- Art. 5 Antrag
- Art. 6 Voraussetzungen zum Erwerb des Sportküsten-, Sportsee- und Sporthochseeschifferscheins
- Art. 7 Prüfungsanforderungen zum Erwerb des Sportküsten-, Sportsee- und Sporthochseeschifferscheins
- Art. 8 Durchführung der Prüfungen zum Erwerb des Sportküsten-, Sportsee- und Sporthochseeschifferscheins
- Art. 9 Prüfungsanforderungen zum Erwerb der Zusatzeinträge für die Traditionsschiffahrt und zum Erwerb des Befähigungsnachweises zum Maschinisten
- Art. 10 Voraussetzungen zum Erwerb der Zusatzeinträge für die Traditionsschiffahrt und zum Erwerb des Befähigungsnachweises zum Maschinisten
- Art. 11 Grundsätze für die Besetzung von Traditionsschiffen
- Art. 11a
- Art. 12 Ersatzausfertigung, Ausstellung in anderen Fällen
- Art. 13 Rücknahme und Entzug
- Art. 14 Verzeichnis
- Art. 15 Ordnungswidrigkeiten
- Art. 16 Übergangsregelung
- Art. 17