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Verordnung zur Durchführung des § 118 Absatz 1, 1a und 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Inhoud
- Art. 1 Anwendungsbereich
- Art. 2 Auswahl der Abgleichsfälle und des Abgleichszeitraums
- Art. 3 Übermittlung der Anfragedatensätze an die Vermittlungsstelle
- Art. 4 Verfahren bei der Vermittlungsstelle; Weiterleitung der Anfragedatensätze
- Art. 5 Anforderungen an die Datenübermittlung
- Art. 6 Automatisierter Datenabgleich bei den Auskunftsstellen
- Art. 7 Rückübermittlung der Antwortdatensätze
- Art. 8 Weiterverwendung der Antwortdatensätze
- Art. 9 Verfahrensgrundsätze
- Art. 10 Kosten der Vermittlungsstelle
- Art. 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten