DE · SHKAMAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik und zur Anlagenmechanikerin für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
Inhoud
- Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
- Art. 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- Art. 2 Dauer der Berufsausbildung
- Art. 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
- Art. 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
- Art. 5 Ausbildungsplan
- Art. 6 Schriftlicher Ausbildungsnachweis
- Abschnitt 2 Abschluss- oder Gesellenprüfung
- Art. 7 Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkte
- Art. 8 Inhalt von Teil 1
- Art. 9 Prüfungsbereich Versorgungstechnik
- Art. 10 Inhalt von Teil 2
- Art. 11 Prüfungsbereiche von Teil 2
- Art. 12 Prüfungsbereich Kundenauftrag
- Art. 13 Prüfungsbereich Arbeitsplanung
- Art. 14 Prüfungsbereich Systemanalyse und Instandhaltung
- Art. 15 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- Art. 16 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
- Abschnitt 3 Schlussvorschriften
- Art. 17 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
- Art. 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten