DE · SGB 8
Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)
Inhoud
- Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften
- Art. 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe
- Art. 2 Aufgaben der Jugendhilfe
- Art. 3 Freie und öffentliche Jugendhilfe
- Art. 4 Zusammenarbeit der öffentlichen Jugendhilfe mit der freien Jugendhilfe
- Art. 4a Selbstorganisierte Zusammenschlüsse zur Selbstvertretung
- Art. 5 Wunsch- und Wahlrecht
- Art. 6 Geltungsbereich
- Art. 7 Begriffsbestimmungen
- Art. 8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
- Art. 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
- Art. 8b Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
- Art. 9 Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von jungen Menschen
- Art. 9a Ombudsstellen
- Art. 9b Aufarbeitung
- Art. 10 Verhältnis zu anderen Leistungen und Verpflichtungen
- Art. 10a Beratung
- Art. 10b Verfahrenslotse
- Erster Abschnitt Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
- Art. 11 Jugendarbeit
- Art. 12 Förderung der Jugendverbände
- Art. 13 Jugendsozialarbeit
- Art. 13a Schulsozialarbeit
- Art. 14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
- Art. 15 Landesrechtsvorbehalt
- Zweiter Abschnitt Förderung der Erziehung in der Familie
- Art. 16 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
- Art. 17 Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
- Art. 18 Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts
- Art. 19 Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder
- Art. 20 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen
- Art. 21 Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht
- Dritter Abschnitt Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
- Art. 22 Grundsätze der Förderung
- Art. 22a Förderung in Tageseinrichtungen
- Art. 23 Förderung in Kindertagespflege
- Art. 24 Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
- Art. 24a Bericht zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder
- Art. 25 Unterstützung selbst organisierter Förderung von Kindern
- Art. 26 Landesrechtsvorbehalt
- Erster Unterabschnitt Hilfe zur Erziehung
- Art. 27 Hilfe zur Erziehung
- Art. 28 Erziehungsberatung
- Art. 29 Soziale Gruppenarbeit
- Art. 30 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
- Art. 31 Sozialpädagogische Familienhilfe
- Art. 32 Erziehung in einer Tagesgruppe
- Art. 33 Vollzeitpflege
- Art. 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
- Art. 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
- Zweiter Unterabschnitt Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- Art. 35a Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung
- Dritter Unterabschnitt Gemeinsame Vorschriften für die Hilfe zur Erziehung und die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- Art. 36 Mitwirkung, Hilfeplan
- Art. 36a Steuerungsverantwortung, Selbstbeschaffung
- Art. 36b Zusammenarbeit beim Zuständigkeitsübergang
- Art. 37 Beratung und Unterstützung der Eltern, Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie
- Art. 37a Beratung und Unterstützung der Pflegeperson
- Art. 37b Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege
- Art. 37c Ergänzende Bestimmungen zur Hilfeplanung bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie
- Art. 38 Zulässigkeit von Auslandsmaßnahmen
- Art. 39 Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen
- Art. 40 Krankenhilfe
- Vierter Unterabschnitt Hilfe für junge Volljährige
- Art. 41 Hilfe für junge Volljährige
- Art. 41a Nachbetreuung
- Erster Abschnitt Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
- Art. 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
- Art. 42a Vorläufige Inobhutnahme von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise
- Art. 42b Verfahren zur Verteilung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher
- Art. 42c Aufnahmequote
- Art. 42d Übergangsregelung
- Art. 42e Berichtspflicht
- Art. 42f Behördliches Verfahren zur Altersfeststellung
- Zweiter Abschnitt Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen
- Art. 43 Erlaubnis zur Kindertagespflege
- Art. 44 Erlaubnis zur Vollzeitpflege
- Art. 45 Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung
- Art. 45a Einrichtung
- Art. 46 Prüfung vor Ort und nach Aktenlage
- Art. 47 Melde- und Dokumentationspflichten, Aufbewahrung von Unterlagen
- Art. 48 Tätigkeitsuntersagung
- Art. 48a Sonstige betreute Wohnform
- Art. 49 Landesrechtsvorbehalt
- Dritter Abschnitt Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren
- Art. 50 Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten
- Art. 51 Beratung und Belehrung in Verfahren zur Annahme als Kind
- Art. 52 Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz
- Vierter Abschnitt Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft für Kinder und Jugendliche, Auskunft über Nichtabgabe von Sorgeerklärungen
- Art. 52a Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
- Art. 53 Mitwirkung bei der Auswahl von Vormündern und Pflegern durch das Familiengericht
- Art. 53a Beratung und Unterstützung von Vormündern und Pflegern
- Art. 54 Anerkennung als Vormundschaftsverein
- Art. 55 Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft des Jugendamts
- Art. 56 Führung der Beistandschaft, der Pflegschaft und der Vormundschaft durch das Jugendamt
- Art. 57 Mitteilungspflichten des Jugendamts
- Art. 58 Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister
- Fünfter Abschnitt Beurkundung, vollstreckbare Urkunden
- Art. 59 Beurkundung
- Art. 60 Vollstreckbare Urkunden
- Viertes Kapitel Schutz von Sozialdaten
- Art. 61 Anwendungsbereich
- Art. 62 Datenerhebung
- Art. 63 Datenspeicherung
- Art. 64 Datenübermittlung und -nutzung
- Art. 65 Besonderer Vertrauensschutz in der persönlichen und erzieherischen Hilfe
- Art. 66 Auskünfte aus dem Ausländerzentralregister
- Art. 68 Sozialdaten im Bereich der Beistandschaft, Amtspflegschaft und der Amtsvormundschaft
- Erster Abschnitt Träger der öffentlichen Jugendhilfe
- Art. 69 Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Jugendämter, Landesjugendämter
- Art. 70 Organisation des Jugendamts und des Landesjugendamts
- Art. 71 Jugendhilfeausschuss, Landesjugendhilfeausschuss
- Art. 72 Mitarbeiter, Fortbildung
- Art. 72a Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen
- Zweiter Abschnitt Zusammenarbeit mit der freien Jugendhilfe, ehrenamtliche Tätigkeit
- Art. 73 Ehrenamtliche Tätigkeit
- Art. 74 Förderung der freien Jugendhilfe
- Art. 74a Finanzierung von Tageseinrichtungen für Kinder
- Art. 75 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
- Art. 76 Beteiligung anerkannter Träger der freien Jugendhilfe an der Wahrnehmung anderer Aufgaben
- Art. 77 Vereinbarungen über Kostenübernahme und Qualitätsentwicklung bei ambulanten Leistungen
- Art. 78 Arbeitsgemeinschaften
- Dritter Abschnitt Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung
- Art. 78a Anwendungsbereich
- Art. 78b Voraussetzungen für die Übernahme des Leistungsentgelts
- Art. 78c Inhalt der Leistungs- und Entgeltvereinbarungen
- Art. 78d Vereinbarungszeitraum
- Art. 78e Örtliche Zuständigkeit für den Abschluss von Vereinbarungen
- Art. 78f Rahmenverträge
- Art. 78g Schiedsstelle
- Vierter Abschnitt Gesamtverantwortung, Jugendhilfeplanung
- Art. 79 Gesamtverantwortung, Grundausstattung
- Art. 79a Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe
- Art. 80 Jugendhilfeplanung
- Art. 81 Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen
- Sechstes Kapitel Zentrale Aufgaben
- Art. 82 Aufgaben der Länder
- Art. 83 Aufgaben des Bundes, sachverständige Beratung
- Art. 84 Jugendbericht
- Erster Abschnitt Sachliche Zuständigkeit
- Art. 85 Sachliche Zuständigkeit
- Erster Unterabschnitt Örtliche Zuständigkeit für Leistungen
- Art. 86 Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an Kinder, Jugendliche und ihre Eltern
- Art. 86a Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an junge Volljährige
- Art. 86b Örtliche Zuständigkeit für Leistungen in gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder
- Art. 86c Fortdauernde Leistungsverpflichtung und Fallübergabe bei Zuständigkeitswechsel
- Art. 86d Verpflichtung zum vorläufigen Tätigwerden
- Zweiter Unterabschnitt Örtliche Zuständigkeit für andere Aufgaben
- Art. 87 Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
- Art. 87a Örtliche Zuständigkeit für Erlaubnis, Meldepflichten und Untersagung
- Art. 87b Örtliche Zuständigkeit für die Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren
- Art. 87c Örtliche Zuständigkeit für die Beistandschaft, die Pflegschaft, die Vormundschaft und die schriftliche Auskunft nach § 58
- Art. 87d Örtliche Zuständigkeit für weitere Aufgaben im Vormundschaftswesen
- Art. 87e Örtliche Zuständigkeit für Beurkundung und Beglaubigung
- Dritter Unterabschnitt Örtliche Zuständigkeit bei Aufenthalt im Ausland
- Art. 88 Örtliche Zuständigkeit bei Aufenthalt im Ausland
- Vierter Unterabschnitt Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen, Leistungen und die Amtsvormundschaft für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche
- Art. 88a Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen, Leistungen und die Amtsvormundschaft für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche
- Dritter Abschnitt Kostenerstattung
- Art. 89 Kostenerstattung bei fehlendem gewöhnlichen Aufenthalt
- Art. 89a Kostenerstattung bei fortdauernder Vollzeitpflege
- Art. 89b Kostenerstattung bei vorläufigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
- Art. 89c Kostenerstattung bei fortdauernder oder vorläufiger Leistungsverpflichtung
- Art. 89d Kostenerstattung bei Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise
- Art. 89e Schutz der Einrichtungsorte
- Art. 89f Umfang der Kostenerstattung
- Art. 89g Landesrechtsvorbehalt
- Art. 89h Übergangsvorschrift
- Erster Abschnitt Pauschalierte Kostenbeteiligung
- Art. 90 Pauschalierte Kostenbeteiligung
- Zweiter Abschnitt Kostenbeiträge für stationäre und teilstationäre Leistungen sowie vorläufige Maßnahmen
- Art. 91 Anwendungsbereich
- Art. 92 Ausgestaltung der Heranziehung
- Art. 93 Berechnung des Einkommens
- Art. 94 Umfang der Heranziehung
- Dritter Abschnitt Überleitung von Ansprüchen
- Art. 95 Überleitung von Ansprüchen
- Vierter Abschnitt Ergänzende Vorschriften
- Art. 97 Feststellung der Sozialleistungen
- Art. 97a Pflicht zur Auskunft
- Art. 97c Erhebung von Gebühren und Auslagen
- Neuntes Kapitel Kinder- und Jugendhilfestatistik
- Art. 98 Zweck und Umfang der Erhebung
- Art. 99 Erhebungsmerkmale
- Art. 100 Hilfsmerkmale
- Art. 101 Periodizität und Berichtszeitraum
- Art. 102 Auskunftspflicht
- Art. 103 Übermittlung
- Zehntes Kapitel Straf- und Bußgeldvorschriften
- Art. 104 Bußgeldvorschriften
- Art. 105 Strafvorschriften
- Elftes Kapitel Übergangs- und Schlussvorschriften
- Art. 106 Einschränkung eines Grundrechts
- Art. 108 Übergangsregelung