DE · SeeAZV
Verordnung über die Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Besatzungen von Schiffen und Booten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
Inhoud
- Art. 1 Geltungsbereich
- Art. 2 Begriffsbestimmungen
- Art. 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Art. 4 Ruhepausen
- Art. 5 Ruhezeit
- Art. 6 Arbeitszeitverlängerung zur Abwendung von Gefahren
- Art. 7 Gesundheitsschutz
- Art. 8 Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
- Art. 9 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
- Art. 10 Geltung des Arbeitszeitgesetzes
- Art. 11 Inkrafttreten