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Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen
Inhoud
- Erster Abschnitt Vorbereitung der Wahl
- Art. 1 Bestellung des Wahlvorstandes
- Art. 2 Aufgaben des Wahlvorstandes
- Art. 3 Liste der Wahlberechtigten
- Art. 4 Einspruch gegen die Liste der Wahlberechtigten
- Art. 5 Wahlausschreiben
- Art. 6 Wahlvorschläge
- Art. 7 Nachfrist für Wahlvorschläge
- Art. 8 Bekanntmachung der Bewerber und Bewerberinnen
- Zweiter Abschnitt Durchführung der Wahl
- Art. 9 Stimmabgabe
- Art. 10 Wahlvorgang
- Art. 11 Schriftliche Stimmabgabe
- Art. 12 Behandlung der schriftlich abgegebenen Stimmen
- Art. 13 Feststellung des Wahlergebnisses
- Art. 14 Benachrichtigung der Gewählten und Annahme der Wahl
- Art. 15 Bekanntmachung der Gewählten
- Art. 16 Aufbewahrung der Wahlunterlagen
- Art. 17 Nachwahl des stellvertretenden Mitglieds
- Dritter Abschnitt Vereinfachtes Wahlverfahren
- Art. 18 Voraussetzungen
- Art. 19 Vorbereitung der Wahl
- Art. 20 Durchführung der Wahl
- Art. 21 Nachwahl des stellvertretenden Mitglieds
- Zweiter Teil Wahl der Konzern-, Gesamt-, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung in Betrieben und Dienststellen
- Art. 22 Wahlverfahren
- Dritter Teil Wahl der Schwerbehindertenvertretung, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung der schwerbehinderten Staatsanwälte und Staatsanwältinnen
- Art. 23 Wahlverfahren
- Vierter Teil Wahl der Schwerbehindertenvertretung, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung der schwerbehinderten Richter und Richterinnen
- Art. 24 Vorbereitung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung der Richter und Richterinnen
- Art. 25 Durchführung der Wahl
- Art. 26 Nachwahl des stellvertretenden Mitglieds
- Art. 27 Wahl der Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung der schwerbehinderten Richter und Richterinnen
- Fünfter Teil Schlußvorschriften
- Art. 29 (Inkrafttreten)