DE · SchwbAV
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
Inhoud
- Zweiter Abschnitt Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben aus Mitteln der Ausgleichsabgabe durch die Integrationsämter
- Art. 14 Verwendungszwecke
- 1. Unterabschnitt Leistungen zur Förderung des Arbeits- und Ausbildungsplatzangebots für schwerbehinderte Menschen
- Art. 15 Leistungen an Arbeitgeber zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen
- Art. 16 Arbeitsmarktprogramme für schwerbehinderte Menschen
- 2. Unterabschnitt Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben
- Art. 17 Leistungsarten
- Art. 18 Leistungsvoraussetzungen
- I. Leistungen an schwerbehinderte Menschen
- Art. 19 Technische Arbeitshilfen
- Art. 20 Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes
- Art. 21 Hilfen zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz
- Art. 22 Hilfen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung
- Art. 23
- Art. 24 Hilfen zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten
- Art. 25 Hilfen in besonderen Lebenslagen
- II. Leistungen an Arbeitgeber
- Art. 26 Leistungen zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen
- Art. 26a Zuschüsse zu den Gebühren bei der Berufsausbildung besonders betroffener schwerbehinderter Jugendlicher und junger Erwachsener
- Art. 26b Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung behinderter Jugendlicher und junger Erwachsener
- Art. 26c Prämien zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements
- Art. 27 Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen
- III. Sonstige Leistungen
- Art. 27a Leistungen an Integrationsfachdienste
- Art. 28 Leistungen zur Durchführung der psychosozialen Betreuung schwerbehinderter Menschen
- Art. 28a Leistungen an Inklusionsbetriebe
- Art. 29 Leistungen zur Durchführung von Aufklärungs-, Schulungs- und Bildungsmaßnahmen
- 1. Unterabschnitt Gestaltung des Ausgleichsfonds
- Art. 35 Rechtsform
- Art. 36 Weiterleitung der Mittel an den Ausgleichsfonds
- Art. 37 Anwendung der Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung
- Art. 38 Aufstellung eines Wirtschaftsplans
- Art. 39 Feststellung des Wirtschaftsplans
- Art. 40 Ausführung des Wirtschaftsplans
- 2. Unterabschnitt Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben aus Mitteln des Ausgleichsfonds
- Art. 41 Verwendungszwecke
- 3. Unterabschnitt Verfahren zur Vergabe der Mittel des Ausgleichsfonds
- Art. 42 Anmeldeverfahren und Anträge
- Art. 43 Vorschlagsrecht des Beirats
- Art. 44 Entscheidung
- Art. 45 Vorhaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
- Vierter Abschnitt Schlußvorschriften
- Art. 46 Übergangsvorschrift
- Art. 47 Inkrafttreten, Außerkrafttreten