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Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung

Van kracht34 artikelenTekst gecontroleerd op 24.10.2026

Inhoud

  1. Zweiter Abschnitt Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben aus Mitteln der Ausgleichsabgabe durch die Integrationsämter
  2. Art. 14 Verwendungszwecke
  3. 1. Unterabschnitt Leistungen zur Förderung des Arbeits- und Ausbildungsplatzangebots für schwerbehinderte Menschen
  4. Art. 15 Leistungen an Arbeitgeber zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen
  5. Art. 16 Arbeitsmarktprogramme für schwerbehinderte Menschen
  6. 2. Unterabschnitt Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben
  7. Art. 17 Leistungsarten
  8. Art. 18 Leistungsvoraussetzungen
  9. I. Leistungen an schwerbehinderte Menschen
  10. Art. 19 Technische Arbeitshilfen
  11. Art. 20 Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes
  12. Art. 21 Hilfen zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz
  13. Art. 22 Hilfen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung
  14. Art. 23
  15. Art. 24 Hilfen zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten
  16. Art. 25 Hilfen in besonderen Lebenslagen
  17. II. Leistungen an Arbeitgeber
  18. Art. 26 Leistungen zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen
  19. Art. 26a Zuschüsse zu den Gebühren bei der Berufsausbildung besonders betroffener schwerbehinderter Jugendlicher und junger Erwachsener
  20. Art. 26b Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung behinderter Jugendlicher und junger Erwachsener
  21. Art. 26c Prämien zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements
  22. Art. 27 Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen
  23. III. Sonstige Leistungen
  24. Art. 27a Leistungen an Integrationsfachdienste
  25. Art. 28 Leistungen zur Durchführung der psychosozialen Betreuung schwerbehinderter Menschen
  26. Art. 28a Leistungen an Inklusionsbetriebe
  27. Art. 29 Leistungen zur Durchführung von Aufklärungs-, Schulungs- und Bildungsmaßnahmen
  28. 1. Unterabschnitt Gestaltung des Ausgleichsfonds
  29. Art. 35 Rechtsform
  30. Art. 36 Weiterleitung der Mittel an den Ausgleichsfonds
  31. Art. 37 Anwendung der Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung
  32. Art. 38 Aufstellung eines Wirtschaftsplans
  33. Art. 39 Feststellung des Wirtschaftsplans
  34. Art. 40 Ausführung des Wirtschaftsplans
  35. 2. Unterabschnitt Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben aus Mitteln des Ausgleichsfonds
  36. Art. 41 Verwendungszwecke
  37. 3. Unterabschnitt Verfahren zur Vergabe der Mittel des Ausgleichsfonds
  38. Art. 42 Anmeldeverfahren und Anträge
  39. Art. 43 Vorschlagsrecht des Beirats
  40. Art. 44 Entscheidung
  41. Art. 45 Vorhaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
  42. Vierter Abschnitt Schlußvorschriften
  43. Art. 46 Übergangsvorschrift
  44. Art. 47 Inkrafttreten, Außerkrafttreten