5. RAG · Fünftes Gesetz über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen aus Anlaß der Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage für das Jahr 1962 5. RAG Art. 12 Van krachtOfficiële tekst Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. ← Vorige · Art. 11 Inhoud