QFUV Art. 9Zuständige Stelle
Abschnitt 3 Umschulungsprüfung
Die Umschulungsprüfung wird von der nach dem Berufsbildungsgesetz zuständigen Stelle durchgeführt.
Abschnitt 3 Umschulungsprüfung
Die Umschulungsprüfung wird von der nach dem Berufsbildungsgesetz zuständigen Stelle durchgeführt.