DE · PWMAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Präzisionswerkzeugmechaniker und zur Präzisionswerkzeugmechanikerin
Inhoud
- Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
- Art. 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- Art. 2 Dauer der Berufsausbildung
- Art. 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
- Art. 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
- Art. 5 Ausbildungsplan
- Unterabschnitt 1 Allgemeines
- Art. 6 Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- Unterabschnitt 2 Teil 1 der Gesellenprüfung
- Art. 7 Inhalt von Teil 1
- Art. 8 Prüfungsbereich von Teil 1
- Unterabschnitt 3 Teil 2 der Gesellenprüfung in der Fachrichtung Schneidwerkzeuge
- Art. 9 Inhalt von Teil 2
- Art. 10 Prüfungsbereiche von Teil 2
- Art. 11 Prüfungsbereich Instandsetzen von Schneidwerkzeugen
- Art. 12 Prüfungsbereich Herstellen von Schneidwerkzeugen
- Art. 13 Prüfungsbereich Arbeitsplanung
- Art. 14 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- Art. 15 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
- Unterabschnitt 4 Teil 2 der Gesellenprüfung in der Fachrichtung Zerspanwerkzeuge
- Art. 16 Inhalt von Teil 2
- Art. 17 Prüfungsbereiche von Teil 2
- Art. 18 Prüfungsbereich Instandsetzen von Zerspanwerkzeugen
- Art. 19 Prüfungsbereich Herstellen von Zerspanwerkzeugen
- Art. 20 Prüfungsbereich Arbeitsplanung
- Art. 21 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- Art. 22 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
- Abschnitt 3 Zusatzqualifikation Messer schmieden
- Art. 23 Inhalt der Zusatzqualifikation
- Art. 24 Prüfung der Zusatzqualifikation
- Abschnitt 4 Weitere Berufsausbildung
- Art. 25 Anrechnung von Ausbildungszeiten
- Abschnitt 5 Schlussvorschriften
- Art. 26 Inkrafttreten, Außerkrafttreten