DE · PolstAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Polsterer und zur Polsterin
Inhoud
- Art. 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- Art. 2 Dauer der Berufsausbildung
- Art. 3 Ausbildungsrahmenplan
- Art. 4 Struktur und Inhalte der Berufsausbildung
- Art. 5 Durchführung der Berufsausbildung, schriftlicher Ausbildungsnachweis
- Art. 6 Zwischenprüfung
- Art. 7 Abschlussprüfung
- Art. 8 Gewichtung der Prüfungsbereiche, Bestehen der Abschlussprüfung
- Art. 9 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
- Art. 10 Anrechnungsregelung
- Art. 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten